Entschädigung für verspätete Flüge am Flughafen Charles de Gaulle

Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu €600, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wurde. Jetzt kostenlos prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

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Entschädigung prüfen

Kürzlich verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge am Charles de Gaulle

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Datum Flug Route Status Ihre Entschädigung
14.11.2025
19:00
FlyOne
5F5902
Chisinau (New) RMO
Delayed Erhalten €400
12.11.2025
13:45
AF598
Conakry CKY
Delayed Erhalten €600
09.11.2025
10:20
LH1029
Cancelled Erhalten €250
08.11.2025
23:20
AF208
Manila MNL
Delayed Erhalten €600
08.11.2025
09:40
KL1404
Delayed Erhalten €250
07.11.2025
10:40
AF498
Philipsburg SXM
Delayed Erhalten €600
06.11.2025
17:00
Air Algerie
AH1119
Constantine CZL
Delayed Erhalten €250
05.11.2025
11:25
AA45
New York JFK
Delayed Erhalten €600

Charles de Gaulle verspäteter Flug / annullierter Flug / überbuchter Flug Entschädigung

Wann haben Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung?

  • Bei einer Streichung des Fluges kürzer als 14 Tage vor Abflug durch die Fluggesellschaft;
  • Bei einer Verspätung des Fluges um mehr als drei Stunden am Zielort;
  • Bei Verweigerung der Beförderung wegen Überbuchung des Fluges;

Ihr Flug muss innerhalb der EU stattfinden:

Ihr Flug ist von einem Flughafen in einem EU-Land gestartet.

Ihr Flug landete in der EU:

Ihr Flug startete nicht in der EU. Der Flug wurde jedoch von einer in der EU zugelassenen Fluggesellschaft durchgeführt und landete auf einem Flughafen in der EU.

Probleme mit Ihrem Flug bei Flughafen Charles de Gaulle?

Wenn Ihr Flug bei Flughafen Charles de Gaulle verspätet, annulliert oder überbucht wurde, hilft Ihnen Skycop dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung geltend zu machen.

Wie viel können Sie als Entschädigung für Flüge in Charles de Gaulle erhalten?

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke:

  • bis zu 1.500 km oder weniger: bis zu 250 €
  • zwischen 1.500 – 3.500 km: bis zu 400 €
  • mehr als 3500 km: bis zu 600 €

Verspätete Flüge mit Flughafen Charles de Gaulle erlebt?

Beantragen Sie eine Entschädigung für einen bis zu drei Jahre zurückliegenden verspäteten, annullierten oder gestörten Flug und erhalten Sie bis zu €600!

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Flugentschädigung?

Vorfälle in Charles de Gaulle

Vorbei sind die Zeiten der Luftfahrt, als ein Schuppen und ein Rasenfeld ausreichten, um ein Flugzeug zu betreiben. Heutzutage sind Flughäfen riesige Strukturen, die mit Passagieren und Personal gefüllt sind. Und manchmal gehen Dinge schief.

Weder der Flughafen noch die Fluggesellschaft können dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Ihr Flug aufgrund von Krieg oder politischen Krisen unterbrochen wurde. Sie können auch keine terroristischen Aktionen kontrollieren. Gleichzeitig ist es schwer vorherzusagen, wann eine der empfindlichen Anlagen am Flughafen ausfallen wird. So kann zum Beispiel eine unsaubere Landung Lichter und Markierungen auf der Start- und Landebahn beschädigen, wodurch folgende Starts verschoben werden.

Die Verordnung (EG) 261/2004 regelt, dass solche Vorfälle im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen. Daher haben Sie in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Fluggesellschaft nicht um Sie kümmern sollte!

Streiks in Charles de Gaulle

Flughäfen beschäftigen viele Menschen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle von ihnen mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind! So kann jeder Flughafen durch einen Streik seinen Betrieb einstellen lassen – und das bedeutet Flugstörungen.

Die Streiks der Fluglotsen sind wahrscheinlich die schlimmsten, da sie nicht nur die Flüge am Flughafen, sondern auch die Flüge im Umkreis betreffen können. In letzter Zeit haben wir jedoch gesehen, dass alle möglichen anderen Mitarbeiter, von der Gepäckabfertigung bis zur Sicherheit, in den Streik getreten sind.

Die Verordnung (EG) 261/2004 regelt, dass Streiks von Flughafenpersonal außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen. Daher ist ein Flug, der aus diesem Grund verspätet ist oder annulliert wurde, nicht zu einer Entschädigung berechtigt.

Ungünstige Wetterbedingungen in Charles de Gaulle

Flugzeuge mögen sehr weit entwickelt sein, aber sie sind nicht immun gegen alle Arten von Wetterbedingungen. Daher kann schlechtes Wetter zu Flugverspätungen und völligen Annullierungen führen. Dies geschieht oft im Winter, wenn Schnee den Betrieb leicht durcheinander bringen kann.

Hohe Windgeschwindigkeit und geringe Sichtweite zählen zu den häufigsten Ursachen für wetterbedingte Störungen. Und nur, weil das Wetter an Ihrem Flughafen gut ist, bedeutet das nicht, dass es an Ihrem Ziel genauso ist. Wenn der Flughafen, den Sie anzufliegen versuchen, berichtet, dass das Wetter für eine Landung ungeeignet ist, kann die Fluggesellschaft nichts anderes tun, als den Flug zu verzögern oder abzubrechen.

Da die Fluggesellschaften das Wetter nicht kontrollieren können, sind sie nach der Verordnung (EG) 261/2004 nicht verantwortlich für Flugstörungen, die in solchen Fällen auftreten.

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