Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für einen Flug mit LOT Airlines?
Flugstörungen
Im Falle einer Flugunterbrechung wie Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine LOT Airline Rückerstattung.
Änderung im Zeitplan
Wenn LOT Airlines Ihre Flugroute ohne vorherige Ankündigung oder angemessene Begründung ändert, können Sie unter bestimmten Bedingungen möglicherweise eine LOT Entschädigung fordern, abhängig von den Einzelheiten der Routenänderung und davon, wie sich die eventuelle Änderung auf Ihre Reisearrangements ausgewirkt hat.
Flugstornierungen
Wenn LOT Airlines Ihren Flug ohne angemessene Vorankündigung oder zwingenden Grund storniert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, abhängig von den Umständen der Annullierung und deren Auswirkungen auf Ihre Reisepläne.
Außergewöhnliche Umstände
Wenn Flugannullierungen bei LOT Airlines auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks bei der Flugsicherung, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.