München: Flüge gestrichen oder verspätet? So erhalten Sie Ihre Entschädigung

Sind Sie von einem Flugausfall am Flughafen München betroffen oder hat sich Ihr Flug deutlich verspätet? Gemäß der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung bis zu 600 Euro zu. Wie Sie Ihren Anspruch prüfen und durchsetzen, erfahren Sie hier.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung?

Grundsätzlich gibt es drei Szenarien, bei denen Ihnen am Flughafen München (MUC) eine Entschädigung zusteht:

  • Bei einer Streichung des Flugs kürzer als 14 Tage vor Abflug durch die Fluggesellschaft

  • Bei einer Verspätung des Flugs um mehr als drei Stunden am Zielort

  • Bei Verweigerung der Beförderung wegen Überbuchung des Flugs

Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass Ihr Flug innerhalb der EU stattgefunden hat – beispielsweise also vom Flughafen München aus nach Barcelona geplant war. Alternativ besteht auch ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug in der EU gelandet ist. Das bedeutet: Auch wenn Ihr Flug nicht in der EU abgehoben ist, jedoch von einer in der EU zugelassenen Fluggesellschaft durchgeführt und auf einem Flughafen in der EU gelandet wurde, haben Sie und alle anderen Passagiere entsprechende Rechte.

So gehen Sie bei einer Flugstörung am Flughafen München vor

Wenn Sie etwa von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung am Flughafen München betroffen sind, sollten Sie Ihre Rechte kennen, damit Sie entsprechend handeln können. Hier sind die wichtigsten Schritte, abhängig von der Art der Flugstörung:

  • Verspätungen am Flughafen München:

    Dokumentieren Sie die genaue Dauer der Flugverspätung und bewahren Sie sämtliche Dokumente wie Karten und die Buchungsbestätigung auf. Ab drei Stunden Verspätung am Flughafen München (MUC) haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung.

  • Flugausfall am Flughafen München:

    Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, dass Ihr Flug annulliert wurde. Fordern Sie einen Ersatzflug oder die Erstattung Ihrer Karten. Falls die Fluggesellschaft für den Ausfall verantwortlich ist und Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert wurden, steht Ihnen zusätzlich eine finanzielle Entschädigung zu.

  • Flugüberbuchung am Flughafen München:

    Nicht nur Flugausfälle am Flughafen München berechtigen zur Entschädigung, auch bei einer Beförderungsverweigerung infolge einer Überbuchung haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Airline und - wichtig - verzichten Sie zugunsten anderer Passagiere am Check-in nicht freiwillig auf Ihren Flug.

Unabhängig von der Art der Flugstörung sollten Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen und Flugausfälle direkt am Flughafen prüfen und geltend machen – Skycop hilft Ihnen dabei.

War Ihr Flug zu spät oder ist ausgefallen?

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Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 im Detail: So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Die Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 schützt Passagiere sämtlicher Flugbewegungen bei Flugannullierungen und Flugverspätungen an allen EU-Flughäfen – und damit auch am Flughafen München (MUC). Wenn Ihr Flug ausfällt oder sich deutlich verspätet, stehen Ihnen je nach Dauer der Störung oder Verspätung sowie Flugdistanz Ansprüche auf eine monetäre Entschädigung zu.

Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden ab dem Flughafen München (MUC) sieht das EU-Gesetz einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vor:

  • bis 1.500 km oder weniger: bis zu 250 Euro
  • zwischen 1.500 – 3.500 km: bis zu 400 Euro
  • mehr als 3500 km: bis zu 600 Euro

Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft für die Verzögerung am Flughafen verantwortlich ist. Auch bei einem Flugausfall am Flughafen München muss die Fluggesellschaft entweder einen Ersatzflug oder die Rückerstattung des Ticketpreises anbieten – zusätzlich zur finanziellen Kompensation.

Zudem regelt die Verordnung, dass Sie während der Wartezeit am Flughafen München (MUC) Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf Hotelübernachtungen haben. Ihre Rechte gelten unabhängig davon, ob es sich um eine Flugverspätung, einen Flugausfall oder eine Verweigerung der Beförderung aufgrund einer Flugüberbuchung handelt – solange die Airline für die Störung verantwortlich ist.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Flugentschädigung?

Vorfälle am Flughafen in München, für die die Airline nicht verantwortlich ist

Flughäfen wie der in München sind heute komplexe Betriebsstätten, an denen es immer wieder zu Schwierigkeiten und damit auch einem Flugausfall oder einer Verspätung kommen kann.

Ist das der Fall, können weder der Flughafen München noch Ihre Fluggesellschaft dafür verantwortlich gemacht werden. Gründe, die nicht in der Hand einer Airline liegen und in deren Folge Flugverspätungen und Flugausfälle keinen Anspruch auf Entschädigung nach sich ziehen, sind etwa:

  • Krieg
  • politische Krisen
  • terroristische Aktionen

Auch bei einer Flugverspätung aufgrund eines technischen Defekts einer der für den Flug maßgeblichen Anlagen am Flughafen erlischt Ihr Recht auf eine Entschädigung.

Streiks am Flughafen München (MUC)

Am Flughafen München arbeiten viele Menschen – immer wieder kommt es hierzu Streiks, sei es von Fluglotsen, Piloten oder auch Mitarbeitern in den Bereichen Sicherheit oder Gepäckabfertigung. Kommt es so zu einem Flugausfall oder einer Flugverspätung am Münchner Flughafen, haben Sie bei Streiks kein Anrecht auf eine finanzielle Kompensation.

Ungünstige Wetterbedingungen am Flughafen München (MUC)

Schlechtes Wetter kann jederzeit Flugverspätungen und Flugausfälle nach sich ziehen. Auch in diesem Fall haben Passagiere am Flughafen München (MUC) keinen Anspruch auf Entschädigung. Da Fluggesellschaften das Wetter selbstverständlich nicht kontrollieren können, sind sie nach der vorgestellten EU-Verordnung für solche Flugstörungen nicht verantwortlich und können daher von Ihnen nicht zur Kasse gebeten werden.

FAQ: Meist gestellte Fragen

  • Wie lange dauert es, bis ich nach Antragsstellung eine Flugentschädigung erhalte?

    Die Bearbeitungsdauer hängt immer davon ab, bei welcher Airline Sie den Antrag stellen und wie komplex Ihr Fall am Flughafen in München ist oder war. Im Normalfall dauert es mehrere Wochen bis Monate, bis die Kompensation ausgezahlt wird. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernimmt Skycop den Antrag für Sie.

  • Gibt es auch eine Entschädigung für Anschlussflüge?

    Ja, Sie können auch für Flugausfälle oder Flugverspätungen bei Anschlussflügen eine Entschädigung fordern – vorausgesetzt, sie sind Teil derselben Buchung sind.

  • Was passiert, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, zu zahlen?

    In diesem Fall können Sie rechtliche Schritte einleiten. Alternativ kümmern sich Dienste wie Skycop um die Abwicklung Ihres Vorfalls in München (MUC) – so lehnen Sie sich entspannt zurück.

  • Kann ich eine Entschädigung für Flüge beantragen, die vor Jahren gestört wurden?

    Ja, in vielen Fällen können Sie Kompensation für Flugverspätungen oder Flugausfälle am Flughafen München fordern, die bis zu drei Jahre zurückliegen. Die genaue Frist hängt vom Land ab, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.

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