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Zürich Airport entschädigung für verspäteten flug

Gemäß der Flugrechteverordnung (EG) 261/2004, Passagiere zu einer Entschädigung bis zu 600 € für einen verspäteten, gestrichenen oder überbuchten Flug.

Zürich Airport
IATA ZRH
ICAO LSZH

Zürich Airport, auch bekannt als Kloten Airport, ist der grösste internationale Flughafen der Schweiz und das wichtigste Drehkreuz der Swiss International Air Lines. Er bedient Zürich, die grösste Stadt der Schweiz, und mit seinen Verkehrsverbindungen einen Grossteil des restlichen Landes. Der Flughafen liegt 13 Kilometer nördlich von Zürich, in den Gemeinden Kloten, Rümlang, Oberglatt, Winkel und Opfikon, die alle innerhalb des Kantons Zürich liegen.

Der Flughafen verfügt über drei Ausläufer, die als Terminals A, B und E bekannt sind. Diese sind mit einem zentralen Gebäude namens Airside Center verbunden, das 2003 gebaut wurde. Neben dem Airside Center umfasst der Terminalkomplex Airport Center Check-in-Bereiche für Fluggesellschaften, ein Einkaufszentrum, einen Bahnhof, Parkplätze sowie einen Bus- und Straßenbahnhof. Alle abfliegenden Passagiere gelangen über die Flughafensicherheit auf die gleiche Abflugebene des Airside Centers, zu dem zollfreie Einkäufe sowie verschiedene Bars und Restaurants gehören.

Stadt: Zürich
Land: Schweiz

Zürich Airport verspäteter Flug / annullierter Flug / überbuchter Flug Entschädigung

Wann haben Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung?

  • Bei einer Streichung des Fluges kürzer als 14 Tage vor Abflug durch die Fluggesellschaft;
  • Bei einer Verspätung des Fluges um mehr als drei Stunden am Zielort;
  • Bei Verweigerung der Beförderung wegen Überbuchung des Fluges;

Ihr Flug muss innerhalb der EU stattfinden:

Ihr Flug ist von einem Flughafen in einem EU-Land gestartet.

ODER

Ihr Flug landete in der EU:

Ihr Flug startete nicht in der EU. Der Flug wurde jedoch von einer in der EU zugelassenen Fluggesellschaft durchgeführt und landete auf einem Flughafen in der EU.

Wie viel können Sie als Entschädigung für Flüge in Zürich Airport erhalten?

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugstrecke:

  • bis zu 1.500 km oder weniger: bis zu 250 €
  • zwischen 1.500 – 3.500 km: bis zu 400 €
  • mehr als 3500 km: bis zu 600 €

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Flugentschädigung?

Vorfälle in Zürich Airport

Vorbei sind die Zeiten der Luftfahrt, als ein Schuppen und ein Rasenfeld ausreichten, um ein Flugzeug zu betreiben. Heutzutage sind Flughäfen riesige Strukturen, die mit Passagieren und Personal gefüllt sind. Und manchmal gehen Dinge schief.

Weder der Flughafen noch die Fluggesellschaft können dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Ihr Flug aufgrund von Krieg oder politischen Krisen unterbrochen wurde. Sie können auch keine terroristischen Aktionen kontrollieren. Gleichzeitig ist es schwer vorherzusagen, wann eine der empfindlichen Anlagen am Flughafen ausfallen wird. So kann zum Beispiel eine unsaubere Landung Lichter und Markierungen auf der Start- und Landebahn beschädigen, wodurch folgende Starts verschoben werden.

Die Verordnung (EG) 261/2004 regelt, dass solche Vorfälle im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen. Daher haben Sie in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Fluggesellschaft nicht um Sie kümmern sollte!

Streiks in Zürich Airport

Flughäfen beschäftigen viele Menschen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle von ihnen mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind! So kann jeder Flughafen durch einen Streik seinen Betrieb einstellen lassen – und das bedeutet Flugstörungen.

Die Streiks der Fluglotsen sind wahrscheinlich die schlimmsten, da sie nicht nur die Flüge am Flughafen, sondern auch die Flüge im Umkreis betreffen können. In letzter Zeit haben wir jedoch gesehen, dass alle möglichen anderen Mitarbeiter, von der Gepäckabfertigung bis zur Sicherheit, in den Streik getreten sind.

Die Verordnung (EG) 261/2004 regelt, dass Streiks von Flughafenpersonal außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen. Daher ist ein Flug, der aus diesem Grund verspätet ist oder annulliert wurde, nicht zu einer Entschädigung berechtigt.

Ungünstige Wetterbedingungen in Zürich Airport

Flugzeuge mögen sehr weit entwickelt sein, aber sie sind nicht immun gegen alle Arten von Wetterbedingungen. Daher kann schlechtes Wetter zu Flugverspätungen und völligen Annullierungen führen. Dies geschieht oft im Winter, wenn Schnee den Betrieb leicht durcheinander bringen kann.

Hohe Windgeschwindigkeit und geringe Sichtweite zählen zu den häufigsten Ursachen für wetterbedingte Störungen. Und nur, weil das Wetter an Ihrem Flughafen gut ist, bedeutet das nicht, dass es an Ihrem Ziel genauso ist. Wenn der Flughafen, den Sie anzufliegen versuchen, berichtet, dass das Wetter für eine Landung ungeeignet ist, kann die Fluggesellschaft nichts anderes tun, als den Flug zu verzögern oder abzubrechen.

Da die Fluggesellschaften das Wetter nicht kontrollieren können, sind sie nach der Verordnung (EG) 261/2004 nicht verantwortlich für Flugstörungen, die in solchen Fällen auftreten.

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