Flug ausgefallen: Entschädigung beantragen - so geht's bequem mit Skycop

Leider kommt es weltweit immer wieder zu Flugausfällen - aus verschiedenen Gründen. Oft sind Wetterbedingungen oder andere außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Verantwortung Ihrer Fluggesellschaft liegen, die Ursache. In diesem Fall erhalten Sie als Fluggast nur die Erstattung der Ticketkosten.
In vielen Fällen können sich Reisende jedoch auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen und Schadenersatz bei Flugannullierung beantragen. Erfahren Sie hier alles über Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Flugausfall, einen möglichen Ersatzflug, Erstattung der Ticketkosten und Versorgungsleistungen am Airport.

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Wie sind die Regelungen bezüglich Entschädigungen bei Flugausfällen?

Bei Flugausfall ist die Fluggesellschaft zunächst dazu verpflichtet, Ihnen einen alternativen Flug anzubieten. Dieser Ersatzflug sollte nicht erheblich von den ursprünglichen Flugzeiten abweichen.

Je kurzfristiger der Flug abgesagt wurde, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

Laut der EU-Verordnung für Fluggastrechte steht Ihnen eine Entschädigung bei Flugausfall zu, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug (oder gar nicht) darüber informiert hat. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Zahlung von zwischen 250 und 600 Euro – je nach Länge des betroffenen Flugs.

Diese Regelung gilt, wenn die Ursache für den Flugausfall in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Wird also etwa ein Flug annulliert, weil er nicht ausgebucht war, haben Sie Anspruch auf Ersatzleistungen.

Treffen außergewöhnliche Umstände zu – wie beispielsweise Wetterbedingungen oder Streiks der Fluglotsen oder der Flugsicherung – hat die Airline keinen Einfluss. In diesem Fall besteht für die Fluggesellschaft keine Verpflichtung zu einer Erstattung bei Flugausfall. Allerdings haben Fluggäste in solchen Fällen trotzdem das Recht auf Rückzahlung des Ticketpreises.

Dieses Recht ist ebenfalls in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Fällt also ein Flug aus Gründen aus, die außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen, und wird keine Umbuchung oder kein Ersatzflug angeboten, haben Sie als Passagier Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten. Dazu gehören auch zusätzliche Gebühren für Sitzplatzreservierung und Gepäck.

Welche weiteren Rechte haben Sie bei Flugausfällen?

Es kann vorkommen, dass Flüge sehr kurzfristig gestrichen werden. Nehmen wir an, Sie haben als Fluggast keine Mitteilung erhalten oder waren bereits auf dem Weg zum Airport, als Sie informiert wurden. Neben einer Flugausfallentschädigung haben Sie während der Wartezeit Anspruch auf Betreuung seitens der Fluggesellschaft. Auf folgende Serviceleistungen können Sie Ansprüche anmelden:

Wann erhalte ich einen Schadensersatz bei einem Flugausfall?

Flug gecancelt, Geld zurück? Das gilt nicht immer: Wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung des Flugs informiert werden und Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, haben Sie keinen Anspruch auf die Entschädigung bei Flugausfall. Erfahren Sie später von der Annullierung oder weichen die alternativen Flugzeiten erheblich von Ihren ursprünglichen Reiseplänen ab, können Sie allerdings eine Entschädigung für Ihren Flug bei der Fluggesellschaft beanspruchen.

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie eine Aufstellung der verschiedenen Möglichkeiten:

Ankündigung der Annullierung Landung des Ersatzflugs am Zielflughafen Anspruch auf Entschädigung
Mehr als 14 Tage vorher Abflug / Ankunft irrelevant nein
7 – 14 Tage vorher Abflug nicht mehr als 2 Stunden früher / Ankunft weniger als 4 Stunden später nein
7 – 14 Tage vorher Abflug mehr als 2 Stunden früher / Ankunft mehr als 4 Stunden später ja
Weniger als 7 Tage vorher Abflug nicht mehr als 1 Stunde früher / Ankunft weniger als 2 Stunden später nein
Weniger als 7 Tage vorher Abflug mehr als eine Stunde früher / Ankunft mehr als 2 Stunden später ja
Weniger als 14 Tage vorher Es wird kein Ersatzflug angeboten ja

 

Wenn also die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine Entschädigungszahlung der Fluggesellschaft beantragen. Für die Höhe des Betrags ist die Länge der Flugstrecke ausschlaggebend:

Wie lange sind Entschädigungsforderungen gültig?

Gemäß den Regelungen der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie als Fluggast drei Jahre Zeit, Ihren Anspruch bei Flugausfall geltend zu machen. Sind Sie also in den letzten Flugausfällen betroffen worden, können Sie Ausgleichszahlungen für annullierte Flüge beantragen, deren Abflugdatum nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Wichtig ist: Bewahren Sie, wenn Sie von Flugausfällen betroffen sind, alle wichtigen Belege auf, um später eine Entschädigung zu beantragen.

Wann gibt es keine Entschädigung bei Flugausfall?

Ein Anspruch auf Entschädigung für einen Flug besteht allerdings wie bereits angedeutet nicht in allen Fällen. Die Ausnahme bilden sogenannte außergewöhnliche Umstände, im Englischen und im Zusammenhang mit Flugausfällen auch “extraordinary circumstances” genannt.

Dazu zählen alle Situationen rund um den Flug, auf die Ihre Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, etwa:

  • Schlechtes Wetter: Wenn extreme Wetterbedingungen wie ein starker Sturm oder dichter Nebel den Flug unmöglich oder unsicher machen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
  • Streiks: Arbeitsniederlegungen, die nicht von der Fluggesellschaft selbst ausgehen, etwa durch Flughafenpersonal oder Fluglotsen, verhindern ebenfalls eine Erstattung.
  • Luftraumbeschränkungen: Zudem haben Sie keine Ansprüche, wenn es Eingriffe durch die Flugsicherung gibt – beispielsweise bei Sperrungen oder Kapazitätsproblemen im Luftraum.

Kommt es hingegen zu Überbuchungen bei Ihrem Flug, steht Ihnen eine monetäre Leistung zu, ebenso erhalten Sie eine Entschädigung bei einer Flugverspätung.

Vorgehensweise bei Flugausfall

Was ist zu tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde? Besonders unangenehm ist es, wenn Sie bereits startbereit am Flughafen ankommen und erst dann von der Annullierung erfahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen, wenn Ihre Reisepläne von Flugausfällen durchkreuzt werden:

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    Ob Sie im Voraus informiert wurden oder nicht - heben Sie alle relevanten Dokumente auf. Das ursprüngliche sowie das Ersatzticket und die Mitteilung der Fluggesellschaft über die Annullierung sind wichtige Beweise.

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    Sind Sie bereits am Flughafen und Ihr Flug wird kurzfristig annulliert, lassen Sie sich den Grund für den Flugausfall von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen. Unterschreiben Sie nichts, was Ihrem Recht auf Schadensersatz schaden würde.

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    Bestehen Sie darauf, dass Sie entsprechend mit Snacks und Getränken versorgt werden - auch das ist ein Fluggastrecht. Verschiebt sich die Abreise auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft auch für eine Hotelübernachtung sorgen.

Um Ihre Kostenerstattung bei Flugausfall zu beantragen, geben Sie bei Skycop alle Details in das Berechnungsformular ein. In wenigen Minuten wird online und kostenlos Ihr Anspruch geprüft und die Höhe der entsprechenden Entschädigung für den Flugausfall oder auch eine Flugverspätung berechnet. Übergeben Sie den Fall an Experten, die in Ihrem Namen Ihre Kostenerstattung beantragen werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was steht mir zu, wenn mein Flug ausfällt?

Wenn Ihr Flug ausfällt, haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung (in der Regel also ein Ersatzflug) oder die Rückerstattung des Ticketpreises. Zusätzlich können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung verlangen, sofern die Airline für die Annullierung verantwortlich ist und Sie nicht rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Abflug) informiert wurden. Zu Ihren Fluggastrechten zählt auch die Übernahme von Kosten für Verpflegung und Übernachtung, die Ihnen die Fluggesellschaft indirekt durch den Ausfall verursacht hat.

Wann hat man Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall?

Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall, wenn die Annullierung Ihres Flugs von der Airline verursacht wurde. Dann greifen Ihre Fluggastrechte, die in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt sind.

Was benötige ich, um eine Entschädigung für einen gestrichenen Flug zu beantragen?

Heben Sie die Buchungsbestätigung für den Flug und das Ticket auf, um Ihre Entschädigung bei einer Flugannullierung zu beantragen. Sind Ihnen zudem Extrakosten entstanden – etwa durch zusätzliche Verpflegung oder eine Hotelübernachtung – bewahren Sie entsprechende Quittungen auf.

Wie lange kann ich eine Entschädigung für einen ausgefallenen Flug beantragen?

Laut EU-Verordnung 261/2004 können Sie als Passagier für Flugannullierungen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen, eine Entschädigung bei Flugausfall beantragen.

Wann steht mir keine Entschädigung für meinen ausgefallenen Flug zu?

Wenn der Grund für den gestrichenen Flug außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, steht Ihnen gemäß der Verordnung für Fluggastrechte keine Entschädigung zu. Das ist beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen oder Streiks außerhalb der Airline der Fall.

Welche Kosten werden bei Flugausfall erstattet?

Neben der Erstattung der Ticketkosten können Fluggäste in vielen Fällen auch eine Entschädigungszahlung verlangen. Je nach Länge des betroffenen Flugs liegt der Betrag der Kompensation bei Flugausfällen zwischen 250 und 600 Euro.

Hilfe bei Flugstörungen gibt es an diesen und weiteren Flughäfen

Verspätungen und Annullierungen von Flügen können an jedem Flughafen vorkommen. Hier sehen Sie eine Auswahl an Flughäfen - mit einem Klick auf den Link werden Sie zur Anforderung Ihrer Flugentschädigung weitergeleitet:

Erfolgreiche Rückerstattungen bei diesen und anderen Airlines

Die Verordnung für Fluggastrechte gilt für alle Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über verschiedene Airlines, bei denen Skycop die Ansprüche des Fluggastes erfolgreich durchgesetzt hat: