Wann gibt es keine Entschädigung bei Flugausfall?
Ein Anspruch auf Entschädigung für einen Flug besteht allerdings wie bereits angedeutet nicht in allen Fällen. Die Ausnahme bilden sogenannte außergewöhnliche Umstände, im Englischen und im Zusammenhang mit Flugausfällen auch “extraordinary circumstances” genannt.
Dazu zählen alle Situationen rund um den Flug, auf die Ihre Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, etwa:
- Schlechtes Wetter: Wenn extreme Wetterbedingungen wie ein starker Sturm oder dichter Nebel den Flug unmöglich oder unsicher machen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung.
- Streiks: Arbeitsniederlegungen, die nicht von der Fluggesellschaft selbst ausgehen, etwa durch Flughafenpersonal oder Fluglotsen, verhindern ebenfalls eine Erstattung.
- Luftraumbeschränkungen: Zudem haben Sie keine Ansprüche, wenn es Eingriffe durch die Flugsicherung gibt – beispielsweise bei Sperrungen oder Kapazitätsproblemen im Luftraum.
Kommt es hingegen zu Überbuchungen bei Ihrem Flug, steht Ihnen eine monetäre Leistung zu, ebenso erhalten Sie eine Entschädigung bei einer Flugverspätung.