Flugausfall Entschädigung 一 Wie beantragt man Rückerstattung?

Leider kommt es weltweit immer wieder zu Flugausfällen - aus verschiedenen Gründen. Oft sind Wetterbedingungen oder andere außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaften liegen, die Ursache. In diesem Fall erhalten Sie als Fluggast nur die Erstattung der Ticketkosten.
In vielen Fällen können sich Reisende jedoch auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen und eine Entschädigung bei Flugannullierung beantragen. Erfahren Sie hier alles über Ihre Ansprüche auf Schadenersatz bei Flugausfall, Erstattung der Ticketkosten und Versorgungsleistungen am Airport.

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Wie sind die Regelungen bezüglich Entschädigungen bei Flugausfällen?

Bei Flugausfall ist die Airline zunächst dazu verpflichtet, Ihnen einen alternativen Flug anzubieten. Dieser sollte nicht erheblich von den ursprünglichen Flugzeiten abweichen.

Je kurzfristiger der Flug abgesagt wurde, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Ihnen, wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert Entschädigung zu, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug darüber informiert werden. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Zahlung von zwischen 250 € und 600 € – je nach Länge des betroffenen Fluges.

Diese Regelung gilt, wenn die Ursache für den Flugausfall in der Verantwortung der Airline liegt. Wird also zum Beispiel ein Flug annulliert, weil er nicht ausgebucht war, haben Sie Anspruch auf Ersatzleistungen

Treffen außergewöhnliche Umstände zu – wie beispielsweise Wetterbedingungen oder Streiks der Fluglotsen oder der Flugsicherung – hat die Airline keinen Einfluss. In diesem Fall besteht für die Fluggesellschaft keine Verpflichtung zu einer Erstattung bei Flugausfall. Allerdings haben Fluggäste in solchen Fällen trotzdem das Recht auf Rückzahlung des Ticketpreises.

Dieses Recht ist ebenfalls in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Fällt also ein Flug aus Gründen aus, die außerhalb der Verantwortung der Airline liegen, und wird keine Umbuchung oder kein Ersatzflug angeboten, hat der Fluggast Anspruch auf die Erstattung der Ticketkosten. Dazu gehören auch zusätzliche Gebühren für Sitzplatzreservierung und Gepäck. Beantragen Sie Ihre Flugausfall Entschädigung oder Ihre Flugverspätung Entschädigung schnell und unkompliziert mit Skycop.

Wann erhalte ich einen Schadensersatz Flugausfall?

Flug gecancelt Geld zurück: Wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung des Fluges informiert werden und Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, haben Sie keinen Anspruch auf eine Flug gecancelt Entschädigung. Erfahren Sie später von der Annullierung oder weichen die alternativen Flugzeiten erheblich von Ihren ursprünglichen Reiseplänen ab, können Sie eine Entschädigung erwarten.

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie eine Aufstellung der verschiedenen Möglichkeiten:

Ankündigung der Annullierung Landung des Ersatzflugs am Zielflughafen Anspruch auf Entschädigung
Mehr als 14 Tage vorher Abflug/Ankunft irrelevant nein
7 – 14 Tage vorher Abflug nicht mehr als 2 Stunden früher / Ankunft weniger als 4 Stunden später nein
7 – 14 Tage vorher Abflug mehr als 2 Stunden früher / Ankunft mehr als 4 Stunden später ja
Weniger als 7 Tage vorher Abflug nicht mehr als 1 Stunde früher / Ankunft weniger als 2 Stunden später nein
Weniger als 7 Tage vorher Abflug mehr als eine Stunde früher / Ankunft mehr als 2 Stunden später ja
Weniger als 14 Tage vorher Es wird kein Ersatzflug angeboten ja

Wenn also die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine Entschädigungszahlung der Fluggesellschaft beantragen. Für die Höhe des Betrages ist die Länge der Flugstrecke ausschlaggebend:

Wie lange sind Entschädigungsforderungen gültig?

Gemäß den Regelungen der EU-Verordnung 261/2004 hat ein Fluggast 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch bei Flugausfall geltend zu machen. Sind Sie also in den letzten Flugausfaellen betroffen worden, können Sie Ausgleichszahlungen für annullierte Flüge beantragen, deren Abflugdatum nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Wichtig ist, dass Sie, wenn Sie von Flugausfällen betroffen sind, alle wichtigen Belege aufbewahren.

Vorgehensweise bei Flugausfall

Was ist zu tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde? Besonders unangenehm ist es, wenn Sie bereits startbereit am Flughafen ankommen und erst dann von der Annullierung erfahren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen, wenn Ihre Reisepläne von Flugausfaellen durchkreuzt werden:

  1. 1

    Ob Sie im Voraus informiert wurden oder nicht - heben Sie alle relevanten Dokumente auf. Das ursprüngliche sowie das Ersatzticket und die Mitteilung der Fluggesellschaft über die Annullierung sind wichtige Beweise.

  2. 2

    Sind Sie bereits am Flughafen und Ihr Flug wird kurzfristig annulliert, lassen Sie sich den Grund für den Flugausfall von der Airline schriftlich bestätigen. Unterschreiben Sie nichts, was Ihrem Recht auf Schadensersatz schaden würde.

  3. 3

    Bestehen Sie darauf, dass Sie entsprechend mit Snacks und Getränken versorgt werden. Verschiebt sich die Abreise auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft auch für eine Hotelübernachtung sorgen.

Um Ihre Kostenerstattung bei Flugausfall zu beantragen, geben Sie bei Skycop alle Details in das Berechnungsformular ein.
In wenigen Minuten wird online und kostenlos Ihr Anspruch geprüft und die Höhe der entsprechenden Entschädigung Flugausfall oder -verspätung berechnet.
Übergeben Sie den Fall an Experten, die in Ihrem Namen Ihre Kostenerstattung beantragen werden.

Kürzliche Flugausfälle

Hier sehen Sie eine Übersicht über Flugausfälle der letzten Zeit. Anhand dieser Informationen lassen sich annullierte Flüge nachweisen. Wir verwenden diese Angaben, um Ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen:

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Entschädigung für gestrichenen Flug

Heben Sie die Buchungsbestätigung und das Ticket auf, um Ihre Entschädigung bei Flugannullierung zu beantragen. Im Fall von aufgrund der Flugausfalls entstandenen Extrakosten legen Sie entsprechende Quittungen vor.

Entschädigung für gestrichenen Flug

Die EU-Verordnung 261/2004 besagt, dass Sie als Fluggast das Recht haben, für Flugannullierungen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, eine Entschädigung beantragen können.

Entschädigung für gestrichenen Flug

Wenn der Grund für den gestrichenen Flug außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Das ist beispielsweise bei schlechten Wetterbedingungen oder Streiks außerhalb der Airline der Fall.

Entschädigung für gestrichenen Flug

Neben der Erstattung der Ticketkosten können Fluggäste in vielen Fällen auch eine Entschädigungszahlung verlangen. Je nach Länge des betroffenen Fluges liegt der Betrag zwischen 205 € und 600 €.

Hilfe gibt es an diesen und weiteren Flughäfen

Verspätungen und Annullierungen von Flügen können an jedem Flughafen vorkommen. Hier sehen Sie eine Auswahl an Flughäfen - mit einem Klick auf den Link werden Sie zur Anforderung Ihrer Flugentschädigung weitergeleitet.