Entschädigung bei Nichtbeförderung

Wenn es Ihnen einmal passiert, dass Sie Flugunterbrechung erleben müssen, sollten Sie sich nicht verzweifeln, sondern sich zusammennehmen und auf die Situation angemessen zu reagieren. Dafür müssen Sie als Fluggast Ihre Entschädigungsrechte bei Nichtbeförderung kennen. Es gibt die Möglichkeit, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung für die Verweigerung der Beförderung zu erhalten.

Hier finden Sie den Skycop-Leitfaden zu Ihren Rechten als Fluggast und allem, was dazu gehört. Ihre Rechte verstehen und Entschädigung bei Nichtbeförderung einfordern

Informieren Sie sich über Ihre Rechte, einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen

Ob Sie Geld zurückfordern können, weil Ihnen der Flug vorenthalten wurde, hängt von den Umständen ab. Die Bestimmungen der Fluggesellschaft und ihrer Region legen fest, wie hoch Ihre Entschädigung für unfreiwillige Nichtbeförderung beträgt.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft kommt die Verordnung EU 261/2004 über Entschädigungen bei Flugverspätungen zum Tragen. Sie gilt für Fluggäste, denen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen unfreiwillig verweigert wurde.

Die Bedingungen für Ihren Entschädigungsanspruch sind:

  • Es ist zu berücksichtigen, dass die Gründe der Flugstörung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung Nichtbeförderung Flug wegen Überbuchung zu zahlen.
  • Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, dass die Flugverspätung unfreiwillig sein muss. Eine freiwillige Verweigerung der Beförderung ist Ihre Entscheidung und bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung mehr haben.

Wenn die Situation Sie grundsätzlich verwirrt, dann haben Sie allen Anlass, sich an die vertrauenswerten Profis zu wenden. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Fluglinien-Verspätungsdienst wie Skycop stellt sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Entschädigung für unfreiwillige Verspätungen ohne viel Aufhebens erhalten.

Entschädigung bei Nichtbeförderung Flug durch die Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung über die Entschädigung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung ist eindeutig.

Aber alle Fluggesellschaften haben Richtlinien, die vorschreiben, wann und welche Entschädigung Sie erhalten. Außerdem vertreten sie ihre eigenen Interessen und können versuchen, die Nichtbeförderung als solche zu interpretieren, die auf Umstände zurückzuführen ist, die außer ihrer Verantwortung und außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dieser Tatsache müssen Sie sich bewusst sein und entsprechend vorgehen.

Die meisten Fluggesellschaften bieten Essensgutscheine, Unterbringung und sogar Umbuchungen ohne zusätzliche Kosten an. Andere wiederum bieten gar keine Entschädigung Nichtbeförderung Flug an. Dies ist vor allem auf internationalen Flügen und bei Fluggesellschaften ohne internationale Entschädigungsvorschriften üblich.

Skycop setzt sich für Ihre Rechte, unabhängig von der Politik der Fluggesellschaft, damit Sie als Passagier die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft?

Informieren Sie sich darüber: Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei einem Flugunterbrechung haben, hängt von einigen wichtigen Faktoren ab.

Ausschlaggebend für Ihren Anspruch ist der Grund für die Verweigerung der Beförderung. Überbuchung, Flugverspätung, Flugannullierung können verschiedene Ursachen haben und sollen genau analysiert und ausgewertet werden, damit Sie die Entschädigung Nichtbeförderung Flug erhalten. Wenn jedoch Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie Ihr Verhalten oder das Wetter, der Grund für die Verspätung sind, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch.

In jedem Fall sollte Ihre Situation betreffend Nichtbeförderung durch Fluggesellschaft individuell betrachtet und rechtlich bewertet werden, um genau festzustellen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Unser sachkundiges und freundliches Team bei Skycop hat alle diese und andere mögliche Probleme und Schwierigkeiten gut im Griff, es kennt die Besonderheiten und Hindernisse der Entschädigung bei Nichtbeförderung Flug von Fluggesellschaften.

Skycop-Team: Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte als Fluggast

Die Grundprinzipien unserer Zusammenarbeit respektieren Ihre Interessen

  • EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Sie haben Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung, wenn Sie aufgrund der Verweigerung des Boardings mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen.
  • Recht auf Unterstützung: Sie haben ein Recht auf Unterstützung als Fluggast. Die Fluggesellschaft muss Ihnen bei Bedarf Mahlzeiten, Getränke und eine Unterkunft zur Verfügung stellen, falls Sie von der Flugunterbrechung und Nichtbeförderung Flug betroffen sind.
  • Recht auf Information: Die Fluggesellschaften müssen Sie über Ihre Rechte informieren und eine Erklärung abgeben, in der die Verweigerung der Beförderung und die verfügbare Unterstützung erläutert werden.
  • Maßnahmen der Fluggäste: Was Sie tun, kann Einfluss darauf haben, ob eine Erstattung fällig ist. Beachten Sie die wichtige Prämisse: Sie können nur bei unfreiwilliger Verweigerung der Beförderung Ansprüche geltend machen.

Was sind Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit Skycop?

Wir haben eine langjährige Erfahrung im Bereich der Interessenvertretung der Kunden und können die Fachstrategie der Fluggesellschaften sowie ihren Fachjargon durchschauen, um Ihre Entschädigung bei Flugverweigerung sicherzustellen.

Lassen Sie uns die komplizierte Arbeit für Sie erledigen.

Wir übernehmen Ihnen die Mühe, juristische Feinheiten zu klären und können Ihre Kontakte mit der Fluggesellschaft minimieren.

Wie viel Entschädigung können Sie bei Nichtbeförderung erhalten?

Je nach den Umständen können Sie eine Entschädigung Nichtbeförderung Flug verlangen. Aber selbstverständlich wollen Sie wissen, wie viel genau Ihnen zustehen könnte. Zwar sind die Regelungen der einzelnen Fluggesellschaften unterschiedlich, aber die EU-Verordnung 261/2004 besagt, dass Sie bis zu 600 € Entschädigung erhalten können. Es hängt alles von dem verpassten Flug ab.

Wir berechnen alle Mittel, ausgehend von den Parametern wie Verspätungsdauer, Flugweite, Airline-Warnungen und leisten Ihnen die erforderliche Hilfe bei Ihrem Anliegen.

Wie ist eine Entschädigung bei Nichtbeförderung zu beantragen?

Die Richtlinien der Fluggesellschaften in Bezug auf Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen können sehr unterschiedlich sein. Wenn Sie ohne eigenes Verschulden nicht in das Flugzeug einsteigen durften, können Sie eine angemessene Erstattung bei Nichtbeförderung Flug erhalten.

Hier ist Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Geltendmachung einer Entschädigung bei Nichtbeförderung

  1. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihren Reiseplänen auf, einschließlich Bordkarten, Flugnummern und Verspätungsbenachrichtigungen.
  2. Setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft am Flughafen, über deren Kundendienst oder online in Verbindung.
  3. Seien Sie präzise und gründlich in Sachen betreffend den Flug und Flugdokumente.
  4. Füllen Sie die entsprechenden Formulare für den Flugschein aus.
  5. Warten Sie auf eine Antwort von der Fluggesellschaft. Achten Sie besonders darauf, dass die Fluggesellschaft den Grund Ihrer Nichtbeförderung formuliert.

Die Richtlinien der Fluggesellschaften in Bezug auf Überbuchungen, Flugverspätungen und Annullierungen können sehr unterschiedlich sein. Die Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen sind jedoch in der Regel ähnlich. Wenn Sie Probleme haben, Ihre Rückerstattung bei Nichtbeförderung zu erhalten, lassen Sie Skycop sich für Ihre Rechte einsetzen. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung bei Flugverspätungen ist zeitaufwändig und bereitet oft Schwierigkeiten und emotionale Belastung.

Alles, was Sie tun müssen, um den Kontakt mit uns aufzunehmen, ist sich online zu registrieren

Skycop bietet Ihnen die benutzerfreundliche Plattform und vertritt Ihre Interessen sachkundig und korrekt, mit minimalen Dokumentationsanforderungen für Ansprüche bei Nichtbeförderung.

Überlassen Sie die Aufgaben den Profis.

Wir haben das Verfahren gestrafft, so dass es einfacher denn je ist, Hilfe bei Ihrem Entschädigungsantrag zu erhalten. Gehen Sie einfach online und registrieren Sie sich auf unserer benutzerfreundlichen Plattform, um loszulegen.

Alles, was wir von Ihnen benötigen, sind Ihre Flugdaten, einschließlich:

  • Flugnummer
  • Flugreservierungsnummer
  • Abflugflughafen
  • Ankunftsflughafen
  • Flugdatum

Außerdem sind relevante Unterlagen erforderlich:

  • Tickets
  • Bordkarten
  • Flugbestätigungen
  • Quittungen
  • Nachweise der Kommunikation mit der Fluggesellschaft.

Bei Skycop stehen unsere Kunden an erster Stelle:

  • Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden, wenn Sie uns damit beauftragen, Ihre Ansprüche bei Nichtbeförderung Flug vor der Fluggesellschaft geltend zu machen.
  • Es wird von uns kein Cent für Flugentschädigungsansprüche berechnet, bis wir das Verfahren für Sie gewonnen haben.
  • Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Gesetzen und Vorschriften der Fluggesellschaften und bieten Ihnen einen hervorragenden Kundenservice ohne Risiko.
  • Ihre Fluggastrechte Nichtbeförderung werden von uns professionell auf gesetzlicher Grundlage verteidigt

Brauchen Sie mehr Überzeugungskraft? Kontaktieren Sie unser kundenfreundliches Skycop-Team noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

FAQ

Sie haben Fragen zu Fluggastrechten, Entschädigungen und Ansprüchen? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf Ihre brennenden Fragen.

Denied boarding compensation

Ob ein Anspruch auf Entschädigung Nichtbeförderung Flug bei Flugverspätung besteht, hängt vom Grund, der Dauer der Verspätung und den örtlichen Vorschriften ab. Diese sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich. Wenden Sie sich daher an einen Flugentschädigungsdienstleister wie unser Skycop-Team.

Denied boarding compensation

Wenn Sie sich in der EU aufhalten, in die EU reisen oder eine EU-Fluggesellschaft benutzen, haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen, die die Fluggesellschaft zu vertreten hat, unfreiwillig verweigert wurde. Außerdem haben Sie nach dieser Verordnung das Recht auf Betreuung und Unterstützung, z. B. in Form von Nahrung, Wasser und Unterbringung, falls erforderlich.

Denied boarding compensation

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung und der Dauer der Verspätung. In der EU sind die Entschädigungsbeträge in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. International hängt dies jedoch von der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

Denied boarding compensation

Sie haben keinen Anspruch auf eine Erstattung bei Nichtbeförderung, wenn der Grund für die Verweigerung der Beförderung auf Ihr Verhalten zurückzuführen ist, z. B. bei Nichteinhaltung der Abfertigungsfristen, fehlenden Reisedokumenten oder aus Sicherheitsgründen. Sie können keine Erstattung beantragen, wenn Sie sich freiwillig für die Nichtbeförderung entscheiden. 

Denied boarding compensation

Um eine Entschädigung Nichtbeförderung Flug bei der Fluggesellschaft oder bei unserem Skycop-Team zu beantragen, benötigen Sie die offiziellen Reisedokumente, die Bordkarte und das Ticket, die Buchungsbestätigung, die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft und alle Belege für die durch die Verweigerung entstandenen Kosten.

Denied boarding compensation

Eindeutig gesagt, nein. Der Flughafen sollte Sie darauf hinweisen, und Sie sollten bei Bedarf trotzdem betreut und unterstützt werden. 

Denied boarding compensation

Dies ist je nach Fluggesellschaft und Gerichtsbarkeit sehr unterschiedlich. In der EU gilt im Allgemeinen eine Frist von 2/3 Jahren. Wir empfehlen jedoch, Ihre Forderung so bald wie möglich einzureichen.

Denied boarding compensation

Wenden Sie sich zunächst an die Fluggesellschaft und legen Sie ihr alle erforderlichen Unterlagen vor. Wenn die Antwort nicht Ihren Vorstellungen entspricht oder Sie glauben, dass Ihre Rechte nicht gewahrt werden, wenden Sie sich an eine höhere Instanz. Aber im Zweifelsfall wenden Sie sich einfach an unser Team hier bei Skycop, und wir werden uns von Anfang bis Ende um alles kümmern. 

Denied boarding compensation

Die kurze Antwort lautet: nein. Sie können keine Ansprüche aufgrund von Faktoren geltend machen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Viele Fluggesellschaften müssen jedoch Alternativen für die Reise oder die Unterbringung organisieren, um die Betreuung der Fluggäste sicherzustellen.