Entschädigung bei Nichtbeförderung

Sollten Sie aufgrund von Überbuchung oder ähnlichen Gründen nicht am Flug teilnehmen können, ist es wichtig, angemessen auf die Situation zu reagieren. Als Fluggast sollten Sie daher Ihre Rechte auf Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung kennen. Es besteht die Möglichkeit, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung zu erhalten.

Hier finden Sie den Skycop-Leitfaden zu Ihren Fluggastrechten sowie alle weiteren relevanten Informationen zu diesem Thema. Er unterstützt Sie dabei, Ihre Fluggastrechte zu verstehen und eine Entschädigung für den Fall der Nichtbeförderung zu beantragen.tragen.

Überprüfen Sie die Entschädigung

Aktuell überbuchte Flüge – Jetzt prüfen, ob Sie betroffen sind

In der folgenden Tabelle sind aktuelle Fälle aufgeführt, bei denen Passagieren wegen Überbuchung das Boarding verweigert wurde. Steht Ihr Flug auf der Liste, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Skycop hilft Ihnen, Ihre Forderung geltend zu machen.

Datum Flug Route Status Ihre Entschädigung
14.04.2026
17:30
HV6787
Eindhoven EIN
Overbooked
10.04.2026
14:10
Transavia France
TO4398
Prague PRG
Overbooked
09.04.2026
16:55
Transavia France
TO4388
Overbooked
09.04.2026
06:00
HV5313
Larnaca LCA
Overbooked
08.04.2026
22:00
VY8481
Overbooked
07.04.2026
18:00
Transavia France
TO3017
Marrakech RAK
Overbooked
07.04.2026
10:35
Transavia France
TO4631
Overbooked
06.04.2026
21:55
TP1694
Funchal FNC
Overbooked

Informieren Sie sich über Ihr Recht, einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen

Ob Sie Geld zurückfordern können, weil Ihnen die Beförderung verweigert wurde, hängt von den Umständen ab. Die Höhe der Ausgleichsleistung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung richtet sich nach den Bestimmungen der Fluggesellschaft und der Region, in der sie tätig ist.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union oder mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft kommt die Verordnung EU 261/2004 über Entschädigungen bei Flugverspätungen zum Tragen. Sie gilt für Fluggäste, denen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen unfreiwillig verweigert wurde.

Entschädigung bei Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung über Ausgleichsleistungen, wenn Sie eine unfreiwillige Nichtbeförderung ihres Fluges erlebt haben, ist eigentlich eindeutig. Alle Airlines haben jedoch Richtlinien, die festlegen, wann und in welcher Höhe Sie eine Entschädigung erhalten. Darüber hinaus vertreten sie ihre eigenen Interessen und können versuchen, die Nichtbeförderung so zu interpretieren, dass sie auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Verantwortung und Kontrolle liegen. Sie sollten sich dessen bewusst sein und entsprechend handeln.

Die meisten Airlines bieten Essensgutscheine, Unterbringung und sogar Umbuchungen ohne zusätzliche Kosten an. Andere bieten überhaupt keine Entschädigung für nicht beförderte Fluggäste an. Dies ist vor allem bei internationalen Flügen und bei Fluggesellschaften ohne internationale Entschädigungsregeln der Fall.

Skycop setzt sich unabhängig von der Politik der Airline für Ihre Fluggastrechte ein, damit Sie als Fluggast die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten. 

Wann haben sie einen Anspruch auf Entschädigung?

Ob Sie bei einer Flugunterbrechung Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von einigen wichtigen Faktoren ab.

Entscheidend für Ihren Anspruch auf Entschädigung ist der Grund für die Nichtbeförderung. Überbuchung, Flugverspätung und Flugannullierung können verschiedene Ursachen haben und müssen genau analysiert und bewertet werden, damit Sie eine Ausgleichsleistung erhalten. Die Verordnung bestimmt aber: Wenn die Verspätung jedoch auf Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Airlines liegen, wie z. B. Ihr Verhalten oder das Wetter, haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung.

In jedem Fall sollte Ihre Situation im Zusammenhang mit der Nichtbeförderung von der Airline individuell geprüft und rechtlich bewertet werden, um genau festzustellen, ob Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung haben. Wir prüfen den Anspruch auf Entschädigung ihrer unfreiwilligen Nichtbeförderung genau.

Unser kompetentes und freundliches Team von Skycop ist mit all diesen und anderen möglichen Problemen und Schwierigkeiten vertraut und kennt Ihre Fluggastrechte, sowie die Besonderheiten und Hürden der Entschädigung bei Nichtbeförderung durch Fluggesellschaften.

Skycop-Team: Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte als Fluggast

Überprüfen Sie Ihren Entschädigungsanpruch

Welche Höhe der Entschädigung können Sie bei Nichtbeförderung erwarten?

Je nach den Umständen können Sie eine Entschädigung für die Nichtbeförderung Ihres Flugs verlangen. Selbstverständlich wollen Sie wissen, wie viel genau Ihnen zustehen könnte. Zwar sind die Regelungen der einzelnen Airlines unterschiedlich, aber die EU-Verordnung 261/2004 besagt, dass Sie bis zu 600 € Entschädigung erhalten können. Es hängt alles von dem nicht wahrgenommenen Flug ab. Hier sehen Sie grobe Richtlinien und Entschädigungsansprüche gemäß der Verordnung:

Flugstrecke Entschädigung
Bis 1.500 km 250 €
1.500–3.500 km (innerhalb oder aus der EU) 400 €
Über 3.500 km (EU ↔ Drittland) 600 €

Wie ist eine Entschädigung bei Nichtbeförderung zu beantragen?

Die Richtlinien der Airline in Bezug auf Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen können sehr unterschiedlich sein. Wenn Sie ohne eigenes Verschulden nicht in das Flugzeug einsteigen durften, weil das Flugzeug beispielsweise eine Überbuchung vorgenomen hat, können Sie eine angemessene Erstattung wegen Nichtbeförderung des Fluges erhalten.

Hier ist Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Geltendmachung einer Entschädigung bei Nichtbeförderung

  • Setzen Sie sich mit der Airline am Flughafen, über deren Kundendienst oder online in Verbindung.
  • Seien Sie präzise und gründlich in Sachen betreffend den Flug und Flugdokumente.
  • Füllen Sie die entsprechenden Formulare für den Flugschein aus.
  • Warten Sie auf eine Antwort von der Airline. Achten Sie besonders darauf, dass die Airline den Grund Ihrer Nichtbeförderung formuliert.

Die Richtlinien der Airlines in Bezug auf Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen können sehr unterschiedlich sein. Die Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen sind jedoch in der Regel ähnlich. Wenn Sie Probleme haben, Ihr Geld bei Nichtbeförderung zurückzubekommen, wenden Sie sich an Skycop. Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen ist zeitaufwändig und oft mit Schwierigkeiten und emotionaler Belastung verbunden.Alles, was Sie tun müssen, um den Kontakt mit uns aufzunehmen, ist sich online zu registrieren und die unfreiwillige Nichtberöderung anfechten. Wir prüfen die Verordnungen und übernehmen für Sie.

Überlassen Sie die Aufgaben den Profis

Wir haben das Verfahren gestrafft, so dass es einfacher denn je ist, Hilfe bei Ihrem Entschädigungsantrag zu erhalten. Gehen Sie einfach online und registrieren Sie sich auf unserer benutzerfreundlichen Plattform, um loszulegen und Ihre Fluggastrechte geltend zu machen.

  • Flugnummer – Flugreservierungsnummer – Abflugflughafen – Ankunftsflughafen – Flugdatum
  • Außerdem sind relevante Unterlagen erforderlich:Tickets – Bordkarten – Flugbestätigungen – Quittungen – Nachweise der Kommunikation mit der Airline.

Bei Skycop stehen unsere Kunden an erster Stelle

  • Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden, wenn Sie uns damit beauftragen, Ihre Ansprüche bei Nichtbeförderung Flug vor der Airline geltend zu machen und für Ihre Fluggastrechte einzustehen.
  • Es wird von uns kein Cent für Flugentschädigungsansprüche berechnet, bis wir das Verfahren für Sie gewonnen haben.
  • Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Gesetzen und Vorschriften der Fluggesellschaften und bieten Ihnen einen hervorragenden Kundenservice ohne Risiko.
  • Ihre Fluggastrechte bei unfreiwilliger Nichtbeförderung werden von uns professionell auf gesetzlicher Grundlage verteidigt und geprüft.

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert?

Beförderung verweigert? Verwandeln Sie nach Verordnung Ihren verspäteten, stornierten oder überbuchten Flug in eine Entschädigung von bis zu 600€!

Anspruch geltend machen

Warum lohnt es sich, eine Entschädigung bei Skycop zu beantragen?

Schnelles und einfaches Verfahren

Eine unfreiwillige Nichtbeförderung ist für Passagiere immer ärgerlich. Die Beantragung einer Erstattung ihres Tickets zur Verspätung oder Stornierung ist normalerweise ein langwieriger und komplizierter Prozess, da der Kundenservice oft schwer zu erreichen ist und man viele lästige Schritte durchlaufen muss. Vergessen Sie auch den Weg in das nächste Reisebüro. Mit Skycop ist es viel einfacher, eine Erstattung für anullierte Flugreisen zu beantragen. Füllen Sie einfach das Skycop-Formular über die Website in nur 5 Minuten aus und wir nehmen in Ihrem Namen Kontakt mit der Airline auf und prüfen ihren Anspruch auf Entschädigung. Einfach als im jeden Reisebüro. Wir übernehmen die Verantwortung für sie als Passagier.

Kein finanzielles Risiko vorhanden

Viele Fluggäste zögern oft, eine Entschädigung für einen annullierten Flug zu fordern, weil sie hohe Kosten befürchten, insbesondere wenn die Airline die Forderung ablehnt oder sich der Prozess über Monate hinzieht. Mit Skycop gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, da keine Vorkosten anfallen.

Das bedeutet: Sie zahlen nur dann eine Gebühr, wenn Skycop erfolgreich Ihre Erstattung durchsetzt. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden oder sich als nicht durchsetzbar erweisen, entstehen für Sie keinerlei Kosten. 

Alte Flugreisen einfordern ist möglich

Wenn Sie für einen Flug eine Rückerstattung beantragt haben, aber nie eine zusätzliche Erstattung erhalten haben, kann Skycop Ihnen helfen. Wir kennen die Tricks der Fluggesellschaften, um eine Auszahlung zu vermeiden und vertreten Ihre Fluggastrechte kompetent und bieten ihnen eine wertvolle Unterstützung. Wir prüfen außerdem auch Ihren Anspruch auf Erstattung für alte Verspätungen unabhängig vom Datum, kontaktieren die Airline und setzen uns für Ihre Fluggastrechte ein.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich feststellen, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung der Fluggesellschaft habe, nachdem mir der Zugang zum Flugzeug verweigert wurde?

    Ob ein Anspruch auf Entschädigung Nichtbeförderung Flug bei Flugverspätung besteht, hängt vom Grund ab, bespielsweise einer Überbuchung. Zudem hängt es von der Dauer der Verspätung und den örtlichen Vorschriften ab. Diese sind je nach Airline unterschiedlich. Wenden Sie sich daher an einen Flugentschädigungsdienstleister wie unser Skycop-Team.

  • Welche Fluggastrechte habe ich in Bezug auf Entschädigungen bei Nichtbeförderung?

    Wenn Sie sich in der EU aufhalten, in die EU reisen oder eine EU-Fluggesellschaft benutzen, haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, wenn Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen, die die Fluggesellschaft zu vertreten hat, unfreiwillig verweigert wurde. Außerdem haben Sie nach dieser Verordnung das Recht auf Betreuung und Unterstützung, z. B. in Form von Nahrung, Wasser und Unterbringung, falls erforderlich.

  • Wie berechnet die Airline die Höhe der Entschädigung bei Nichtbeförderung?

    Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung und der Dauer der Verspätung. In der EU sind die Entschädigungsbeträge in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. International hängt dies jedoch von der jeweiligen Fluggesellschaft ab.

  • Gibt es bestimmte Bedingungen, unter denen ich keinen Anspruch auf eine Nichtbeförderungsentschädigung habe?

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Erstattung bei Nichtbeförderung, wenn der Grund für die Verweigerung der Beförderung auf Ihr Verhalten zurückzuführen ist, z. B. bei Nichteinhaltung der Abfertigungsfristen, fehlenden Reisedokumenten oder aus Sicherheitsgründen. Sie können keine Erstattung beantragen, wenn Sie sich freiwillig für die Nichtbeförderung entscheiden.

  • Welche Unterlagen muss ich für einen Antrag auf Entschädigung bei Nichtbeförderung bereitstellen?

    Um eine Entschädigung Nichtbeförderung Flug bei der Airline oder bei unserem Skycop-Team zu beantragen, benötigen Sie die offiziellen Reisedokumente, die Bordkarte und das Ticket, die Buchungsbestätigung, die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft und alle Belege für die durch die Verweigerung entstandenen Kosten.

  • Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn ich meinen Sitzplatz beim Einsteigen freiwillig aufgegeben habe?

    Eindeutig gesagt, nein. Der Flughafen sollte Sie darauf hinweisen, und Sie sollten bei Bedarf trotzdem betreut und unterstützt werden.

  • Gibt es eine Frist für die Einreichung einer Entschädigungsklage bei Nichtbeförderung?

    Dies ist je nach Airline und Gerichtsbarkeit sehr unterschiedlich. In der EU gilt im Allgemeinen eine Frist von 2/3 Jahren. Wir empfehlen jedoch, Ihre Forderung so bald wie möglich einzureichen.

  • Welche Schritte sollte ich unternehmen, um eine Entschädigungsklage wegen Nichtbeförderung einzureichen?

    Wenden Sie sich zunächst an die Airline und legen Sie ihr alle erforderlichen Unterlagen vor. Wenn die Antwort nicht Ihren Vorstellungen entspricht oder Sie glauben, dass Ihre Fluggastrechte nicht gewahrt werden, wenden Sie sich an eine höhere Instanz. Aber im Zweifelsfall wenden Sie sich einfach an unser Team hier bei Skycop, und wir werden uns von Anfang bis Ende um alles kümmern.

  • Kann ich noch eine Entschädigung verlangen, wenn die Verweigerung des Fluges auf Faktoren zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. die Wetterbedingungen?

    Die kurze Antwort lautet: nein. Sie können keine Ansprüche aufgrund von Faktoren geltend machen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Viele Airlines müssen jedoch Alternativen für die Reise oder die Unterbringung organisieren, um die Betreuung der Fluggäste sicherzustellen.

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