Allgemeine Geschäftsbedingungen von Skycop
Wenn die Gesamtheit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Leistungserbringung keine weiteren Bedeutungen fordern, haben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Leistungserbringung („AGB“) mit einem Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:
„Vertrag“ bedeutet eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und Skycop, mit elektronischen Mitteln oder auf herkömmliche Weise unterzeichnet, nachdem der Kunden Einsicht in diese AGB genommen und sie anerkannt hat. Aufgrund des Vertrags überträgt der Kunde Skycop sein Eigentumsrecht an seiner finanziellen Forderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 (über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91) oder gemäß jeder anderen analogen nationalen Rechtsvorschrift, die im Hinblick auf den Kunden anzuwenden ist oder in seinem Wesen ähnlich ist, d. h. eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen betreffen, einschließlich aller anderen mit dieser Forderung im Zusammenhang stehenden Beträge („Forderung“).
Nur wenn die Forderungsvereinbarung in einer bestimmten Jurisdiktion (einem bestimmten Staat) als ungültig anerkannt oder nicht als gültig anerkannt werden kann, dann gilt der zwischen dem Kunden und Skycop geschlossene Vertrag als Dienstleistungsvertrag, wonach Skycop die Forderung des Kunden verwaltet und sich dazu verpflichtet, die Beitreibung der Forderung zu organisieren und zu finanzieren sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen auszuführen, die der Vertrag umfasst.
„Anspruch“ bedeutet jede Art von Anspruch gegen das Luftfahrtunternehmen bezüglich finanzieller Entschädigung gemäß der Flugentschädigungsverordnung.
„Kunde“ bedeutet eine Person, die den Vertrag unterzeichnet und die AGB akzeptiert hat und mit Hilfe von Skycop eine Entschädigung beantragt.
„Elektronische Identifizierungsverordnung“ bedeutet die Verordnung (EG) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
„Flugentschädigungsverordnung“ bedeutet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und Annullierung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
„Flugentschädigung“ bedeutet den finanziellen Gesamtbetrag, den das Luftfahrtunternehmen dem Kunden oder Skycop gemäß Anspruch als Entschädigung, Abfindung oder Kulanzleistung gezahlt hat, einschließlich sämtlicher zusätzlicher Kosten, die dem Kunden oder Skycop aus freiem Willen und auf Beschluss des Luftfahrtunternehmens erstattet wurden, nachdem der Kunde den Vertrag unterzeichnet und die AGB akzeptiert hat. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass die Flugentschädigung keine Anwalts- und Gerichtskosten, Inkassokosten, Zinsen, Bußgelder oder ähnliche Kosten umfasst, die von Skycop während des gesamten Inkassoverfahrens gezahlt werden. Entsprechend sind alle von Skycop während des Inkassoverfahrens gezahlten Beträge zu erstatten und ausschließlich zu Gunsten von Skycop zu vergüten.
„Preisliste“ bedeutet den Anhang 1 zu diesen AGB, in dem die Beträge der Skycop-Gebühren aufgeführt sind.
„Datenschutzbestimmungen“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, gegebenenfalls einschließlich der von den zuständigen Aufsichtsbehörden herausgegebenen Leitlinien und Verhaltenskodizes (falls solche existieren), sowie die Entsprechung der vorgenannten Bestimmungen in den jeweiligen Rechtsordnungen (unabhängig davon, ob diese verbindlich sind oder nicht).
„Rechtsverfahren“ bezeichnet den Prozess, in dem Skycop bei Gericht, alternativen Streitbeilegungsinstitutionen, Aufsichtsbehörden für den Luftverkehr, Verbraucherschutzbehörden und/oder Regierungsstellen eine Forderung einreicht oder die Forderung an einen beauftragten Rechtsvertreter wie einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei weiterleitet.
„Skycop“ ist eine juristische Person (UAB Skycop.com, Firmennummer 304423851, Firmensitz an der Dariaus ir Girėno g. 21A, Vilnius, Republik Litauen), die eine Plattform zur Entschädigung von Fluggästen für verspätete, annullierte und/oder überbuchte Flüge betreibt.
„Skycop Care-Mitgliedschaft“: Ein Kunde wird Mitglied, wenn er eine Skycop Care-Mitgliedschaft erworben hat. Skycop verzichtet für die Mitglieder auf allfällige Gebühren für die Bearbeitung des Anspruchs und die Auszahlung der Flugentschädigung, die von der Buchung abgedeckt ist, mit der das Mitglied die Skycop Care-Mitgliedschaft erworben hat, wie es in Anhang 2 den vorliegenden AGB definiert ist.
Die zuvor dargelegten Begriffe sind beim Abschluss und bei der Erfüllung aller Dokumente und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit diesen AGB zu verwenden.
1. VERTRAG
1. Der Kunde akzeptiert die AGB (den Vertrag), die als rechtliche Grundlage für alle weiteren Dokumente, die aus freiem Willen zwischen dem Kunden und Skycop abgeschlossen werden, angesehen werden.
2. Skycop nutzt einen modernen elektronischen Identifizierungsdienst für digitale Signaturen, der die in Artikel 26 der Elektronischen Identifizierungsverordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, international anerkannt ist und auch von Gerichten akzeptiert wird, so dass der Kunde den Vertrag nicht ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben zurückschicken muss.
3. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die nötige Rechts- und Handlungsfähigkeit besitzt, um Dokumente zwischen ihm und Skycop zu unterzeichnen, oder dass er gegebenenfalls berechtigt ist, im Namen einer anderen Person (z. B. eines Kindes) zu unterzeichnen.
4. Der Kunde bestätigt, dass die Forderung der Flugentschädigung nicht an Dritte übertragen worden ist und in derselben Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen kein Rechtsstreit anhängig ist oder erwartet wird. Der Kunde versteht, dass er durch die Forderung weder denselben noch einen ähnlichen Vertrag abschließen kann, auch nicht mit den Konkurrenten von Skycop, die die Interessen des Kunden wahrnehmen und rechtliche Schritte in Bezug auf die Beitreibung der Flugentschädigung einleiten.
5. Der Kunde verpflichtet sich, Skycop alle Daten und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Beitreibung der Flugentschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen notwendig sind.
6. Skycop ist berechtigt, nur die Flugentschädigung zu akzeptieren, nicht aber Reisegutscheine und/oder andere Dienstleistungen, die vom ausführenden Luftfahrtunternehmen angeboten werden können.
7. Mit der Unterzeichnung des Vertrages und der Zustimmung zu den AGB bestätigt der Kunde, dass er keinen direkten Kontakt mit einem ausführenden Luftfahrtunternehmen unterhält und keine Zahlungen von diesem annimmt.
8. Ebenso bestätigt und erklärt der Kunde, dass diese AGB der direkte Beweis und der Ausdruck des wahren Willens sind und von den Fluggesellschaften respektiert werden müssen. Der Kunde und Skycop vereinbaren, dass alle Zahlungen von Flugentschädigungen, die von Fluggesellschaften im Rahmen von bearbeiteten Ansprüchen geleistet werden, direkt auf die Bankkonten von Skycop oder auf andere, zwischen Skycop und dem Kunden vereinbarte Bankkonten überwiesen werden.
9. Der Kunde willigt auch ein, dass Skycop ihn bei der Ausübung seines Rechts auf Verteidigung bei der Beitreibung der Flugentschädigung unterstützen wird.
2. ANSPRUCHSVERFOLGUNG
1. Die mit dem Anspruch zusammenhängenden Flugdaten können Skycop vorzugsweise über die Skycop-Website, die mobile App, per E-Mail und/oder andere von Skycop unterstützte elektronische oder Software-Lösungen übermittelt werden. Nach Erhalt dieser Daten prüft Skycop die Fakten des Fluges und ob der Anspruch auf der Grundlage dieser Flugdaten erfolgreich sein könnte. Wenn Skycop feststellt, dass die vom Kunden bereitgestellten Flugdaten ausreichend sind und der Anspruch erfolgreich sein könnte, führt Skycop alle erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Beitreibung der Flugentschädigung des Kunden gemäß den vom Kunden unterzeichneten und genehmigten Dokumenten durch.
2. Zu beachten ist, dass die Ergebnisse der Bewertung gemäß Ziffer 2.1 keine verbindliche Aussage enthalten und keine Garantie für eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs darstellen.
3. Nach Abschluss des Vertrags wendet sich Skycop mit dem Anspruch an das ausführende Luftfahrtunternehmen, um eine Einigung zu erzielen und ein Rechtsverfahren zu vermeiden.
4. Weigert sich das ausführende Luftfahrtunternehmen, den Anspruch zu erfüllen, nachdem Skycop das betreffende Luftfahrtunternehmen kontaktiert hat, ist Skycop nach eigenem Ermessen berechtigt, ein Rechtsverfahren einzuleiten, um den Anspruch zu verfolgen. Skycop kann nach eigenem Ermessen auch in anderen Fällen ein Rechtsverfahren einleiten, wenn die Rückforderung der Flugentschädigung auf diese Weise effektiver und/oder schneller erfolgen kann.
5. Während des Rechtsverfahrens erhält der gesetzliche Vertreter von Skycop Zugang zu allen Daten, die der Kunde Skycop zur Verfolgung des Anspruchs zur Verfügung stellt. Wünschen Dritte die Einreichung zusätzlicher Dokumente zum Nachweis der Vollmachten des Rechtsvertreters, so hat der Kunde auf Anweisung von Skycop dem Rechtsvertreter solche Dokumente unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ist es für die erfolgreiche Auszahlung der Flugentschädigung erforderlich, dass die Forderung durch einen Rechtsvertreter (z. B. einen Rechtsanwalt) im Namen des Kunden eingereicht wird, unterzeichnet der Kunde eine entsprechende Vereinbarung mit dem Rechtsvertreter, und der finanzielle Anspruch des Kunden wird nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit dem Rechtsvertreter an den Kunden zurückübertragen. In einem solchen Fall einigen sich der Kunde und Skycop untereinander gemäß den in diesen AGB und/oder einer anderen zwischen dem Kunden und Skycop geschlossenen Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
6. Kommt der Rechtsvertreter nach Prüfung der Fakten des Anspruchs zum Schluss, dass die Verfolgung des Anspruchs im Rahmen eines Rechtsverfahrens keine Aussicht auf Erfolg hat, wird der Kunde darüber informiert und Skycop wird den Anspruch nicht weiter verfolgen. Diese Information des Kunden bedeutet, dass die Beitreibung der Flugentschädigung beendet ist und das Eigentumsrecht an der Forderung automatisch an den Kunden zurückgeht, ohne dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden müssen.
7. Wird zur Verfolgung des Anspruchs ein Rechtsverfahren eingeleitet, so ist der Kunde von allen anfallenden Kosten befreit, falls der Anspruch nicht durchgesetzt werden kann. Im Falle eines Erfolgs oder eines Vergleichs im Rechtsverfahren übernimmt Skycop alle anfallenden Kosten, die nicht von der betreffenden Fluggesellschaft übernommen werden. Sofern der Anspruch erfolgreich ist und der Kunde die Flugentschädigung erhält, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Skycop entstandenen und von der Fluggesellschaft zurückgeforderten Kosten an Skycop überwiesen werden.
8. Der Kunde und Skycop bestätigen, dass es im alleinigen Ermessen von Skycop liegt, ein Abfindungsangebot anzunehmen oder abzulehnen, je nach den Erfahrungen mit dem betreffenden Luftfahrtunternehmen. Der Vertrag gilt als ausreichende juristische Grundlage für Skycop, um nach eigenem Ermessen zu handeln. Der Kunde ist berechtigt, dieses Einverständnis jederzeit zu widerrufen und alle Rechtsbeziehungen zu Skycop nach dem in den AGB vorgesehenen Verfahren zu beenden.
9. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung von Ansprüchen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann und dass Skycop keinen Einfluss darauf hat, wie schnell der Anspruch geltend gemacht werden kann.
3. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
1. Die Einigung nach dem in diesen AGB vorgesehenen Verfahren für die Forderung ist an die wesentliche Bedingung geknüpft, dass die Flugentschädigung eingeht, d. h. auf das Bankkonto von Skycop oder des Auftraggebers überwiesen wird. Nach Zahlung der Flugentschädigung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen rechnen Skycop und der Kunde nach dem in den AGB vorgesehenen Verfahren ab.
2. Skycop verfolgt den Anspruch zunächst kostenlos. Sofern der Anspruch erfolgreich ist und die Flugentschädigung eingeht, wird der vereinbarte Teil der Flugentschädigung an den Kunden gemäß den in der Preisliste genannten Bedingungen ausgezahlt. Skycop und der Kunde können sich separat auf eine andere Höhe der Vergütung einigen.
3. Kommt eine Einigung mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen in Bezug auf den Anspruch nicht zustande, oder in anderen Fällen, in denen nach Ansicht von Skycop die Beitreibung der Flugentschädigung effektiver und/oder schneller wäre, ist Skycop berechtigt, ein Rechtsverfahren einzuleiten, das zu einer Erhöhung des Skycop zustehenden Teils der Flugentschädigung gemäß der Preisliste führt.
4. Der Kunde bestätigt, dass er die Aufrechnung von Gegenansprüchen der Vertragsparteien anerkennt.
5. Macht der Kunde in betrügerischer Absicht falsche oder unvollständige Angaben und entstehen Skycop dadurch zusätzliche Kosten, so hat der Kunde Skycop diese Kosten zu erstatten.
6. Da sich der Sitz von Skycop in der Republik Litauen befindet, richtet sich die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Mehrwertsteuer (MwSt.) nach den Gesetzen der Republik Litauen gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen MwSt.-Satz.
7. Gibt der Kunde falsche oder für die Auszahlung der Flugentschädigung unzureichende Informationen an und wird die Zahlung an Skycop zurück transferiert, ist Skycop berechtigt, alle Skycop entstandenen Mehrkosten in Abzug zu bringen. Hat der Kunde falsche oder unzureichende Angaben zur Zahlung der Flugentschädigung gemacht und/oder wird die Flugentschädigung an Skycop zurückgesandt und ändert der Kunde trotz Mahnung und angemessener Bemühungen von Skycop, den Kunden über die von ihm bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zu kontaktieren, die Angaben zur Zahlung des vereinbarten Teils der Flugentschädigung nicht, ist Skycop berechtigt, den Teil der Flugentschädigung zu behalten, der eigentlich an den Kunden hätte gezahlt werden müssen.
8. Bei Konten im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) werden alle Zahlungen per Banküberweisung auf das Konto überwiesen. Bei internationalen Überweisungen an den Kunden werden alle Bankgebühren von der Entschädigung des Kunden abgezogen.
9. Um Bankgebühren zu sparen, überweist Skycop im Falle einer Gruppenbuchung alle Zahlungen auf ein einziges Konto, wenn der Kunde Skycop dies gestattet.
10. Skycop übernimmt keine Haftung für Schecks, Prepaid-Debitkarten, Kreditkarten und ähnliche Zahlungsmittel, die dem Kunden abhandengekommen sind, auch in den Fällen, in denen der Kunde fehlerhafte Bankinformationen angibt.
11. Auf Wunsch des Kunden stellt Skycop per E-Mail eine elektronische Rechnung über die erbrachten Dienstleistungen und die von Skycop berechneten Gebühren aus.
12. Skycop haftet nicht für die Nichtzahlung der vereinbarten Flugentschädigung aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Bestimmungen, Vorschriften usw.
13. Skycop zahlt Flugentschädigungen und andere Zahlungen nur an Endbegünstigte aus, die Anspruch auf eine Flugentschädigung haben. Skycop nimmt keine Zahlung der Flugentschädigung oder sonstige Zahlungen an Vermittler, Agenturen, Vertreter und/oder Dritte vor, die mit dem Antrag auf Zahlung der Flugentschädigung keine konkreten schriftlichen Nachweise erbringen, die deutlich und zweifelsfrei die Vollmachten zur Entgegennahme der Zahlungen im Namen des Endbegünstigten bestätigen. Bei Zweifeln über die Berechtigung zur Entgegennahme von Zahlungen ist Skycop berechtigt, zusätzliche Nachweise zu verlangen, die die Berechtigung zur Entgegennahme von Zahlungen im Namen der Endbegünstigten bestätigen, und/oder die Zahlung der Flugentschädigung direkt an diese Person einseitig zu verweigern.
4. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM KUNDEN
1. Der Kunde gewährleistet, dass die Informationen und Daten, die er Skycop im Zusammenhang mit dem Anspruch angegeben hat, korrekt, vollständig, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Der Kunde verpflichtet sich, Skycop von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund von Falschinformationen des Kunden und/oder mangelnder oder unangemessener Zusammenarbeit des Kunden entstanden sind.
2. Vor der Beauftragung von Skycop hat der Kunde auf keine Weise die Forderung übertragen und mit keinem Dritten eine Vereinbarung zur Verhandlung des Anspruchs getroffen.
3. Der Kunde stellt Skycop unaufgefordert alle Daten und Dokumente zur Verfügung, die zur Bearbeitung des Anspruchs notwendig sind, z. B. Kopien von Ausweispapieren, Bordkarten, die Mitteilung über die Flugverspätung sowie die Korrespondenz mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen.
4. Erhält der Kunde nach der Beauftragung von Skycop eine Zahlung oder eine andere Form der Flugentschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen, z.B. einen Fluggutschein, so muss der Kunde Skycop unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, Skycop die in Ziffer 3.2 oder 3.3 genannte Vergütung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab dem Tag des Erhalts der Flugentschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen auf das in der Kontaktspalte der Skycop-Website angegebene Bankkonto oder ein anderes von Skycop schriftlich mitgeteiltes Bankkonto zu überweisen.
5. Macht der Kunde falsche oder unvollständige Angaben oder verschweigt er Skycop, dass er die Flugentschädigung für den betreffenden Anspruch bereits vom ausführenden Luftfahrtunternehmen erhalten hat, und ist Skycop deshalb nicht in der Lage, die Flugentschädigung oder den Schaden im Rahmen eines Rechtsverfahrens beizutreiben, behält sich Skycop vor, den entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
5. KÜNDIGUNG UND WIDERRUF
1. In den nachstehenden Fällen wird der Vertrag unverzüglich gekündigt:
– Wenn Skycop nach ausführlicher Prüfung des Anspruchs meint, dass der Anspruch nicht erfolgreich sein könnte und der Kunde über diese Entscheidung informiert wird; oder
– Wenn Skycop beschließt, dass der Kunde falsche Daten bzw. Informationen angegeben oder betrügerisch gehandelt hat; oder
– Wenn der Kunde innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen per E-Mail den Vertrag widerruft.
2. In jedem Fall ist Skycop im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden berechtigt, nachdem die vertraglichen Leistungen bereits erbracht wurden oder nachdem Skycop und/oder die gesetzlichen Vertreter ein Rechtsverfahren eingeleitet haben, dem Kunden Verwaltungskosten sowie sonstige entstandene Kosten wie Gerichtsgebühren, Kosten für Dienstleistungen, Gerichtsvollzieherkosten, außergerichtliche Kosten, Honorare des bevollmächtigten Vertreters, zusätzliche Gebühren und sonstige entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat die in dieser Ziffer genannten Beträge innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Skycop zu zahlen.
3. Gilt der Kunde als Verbraucher im Sinne der EU-Verbraucherschutzverordnung, d. h. er handelt nicht im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit, so steht ihm bei gleichzeitiger Rückgabe des Eigentumrechts an seiner Forderung das gesetzliche Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 5 (fünf) Tagen im Voraus schriftlich an Skycop zu kündigen. Wird der Vertrag durch den Kunden beendet, hat Skycop Anspruch auf Erstattung der Kosten.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Skycop ist berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und zusätzliche Bedingungen festzulegen, muss sich jedoch darum kümmern, dass der Kunde über derartige Änderungen informiert wird. Sind solche Änderungen aus Sicht des Kunden negativ, muss der Kunde sie genehmigen, damit die geänderten AGB auf den jeweiligen Kunden angewendet werden können.
2. Die AGB, der Vertrag und/oder alle anderen Dokumente, die im Zusammenhang mit den AGB und dem Vertrag abgeschlossen worden sind, unterliegen dem Recht der Republik Litauen, es sei denn, im entsprechenden Dokument wurde etwas anderes vereinbart. Gemäß den verbindlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz hat, kann er außerdem Schutz in Anspruch nehmen.
3. Skycop nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. die der Angestellten des Kunden ausschließlich zur Durchsetzung des Anspruchs. Sämtliche Informationen über Umfang und Form der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie von Skycop zu finden.
4. Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person, erklärt und garantiert er, dass:
– die von ihm an Skycop übermittelten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen erhoben wurden und Skycop jederzeit zur Verfügung gestellt werden;
– Skycop für die Zwecke dieses Vertrags als Datenverarbeiter und nicht als Datenverantwortlicher (im Sinne der Datenschutzbestimmungen) handelt, und zwar in Bezug auf alle Datenverarbeitungsaktivitäten, die Skycop im Rahmen dieses Vertrags durchführen kann.
5. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den AGB, ihrer Verletzung, Aufhebung oder Gültigkeit ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht der Republik Litauen endgültig entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen bestimmen etwas anderes.
6. Sollte eine Bestimmung der AGB von einem Gericht oder Schiedsgericht als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen der AGB ihre vollumfängliche Gültigkeit. Jede Bestimmung der AGB, die nur teilweise oder bis zu einem gewissen Grad für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, soweit sie nicht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird. Skycop wird die AGB ändern, indem sie solche rechtswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch rechtmäßige, gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den Absichten von Skycop und Kunden so nahe wie möglich kommen. Skycop muss alle Anstrengungen unternehmen, um die Umsetzung aller darin enthaltenen Bestimmungen zu gewährleisten.
7. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen Fassung der AGB und einer anderen Sprache ist der englische Text maßgebend.
Anhang 1 – Preisliste
1. Die Preisliste ist veröffentlicht unter https://www.skycop.com/de/preisliste/
Anhang 2 – Skycop Care-Mitgliedschaft
Die Skycop Care-Mitgliedschaft ist veröffentlicht unter https://www.skycop.com/de/skycop-care-mitgliedschaft/
Aktualisiert – 27-07-2021