Geschäftsbedingungen von Skycop

Updated - 2024-02-26

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern sich aus dem Kontext der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, haben die in diesen Geschäftsbedingungen (“AGB”) verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die unten angegebene Bedeutung:

Vertrag” bedeutet eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und Skycop, die auf elektronischem Wege oder auf herkömmliche Weise unterzeichnet wird, nachdem der Kunde diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Im Rahmen des Vertrages tritt der Kunde seine Geldforderung an Skycop gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 (über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen), die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ersetzt. 295/91) oder einer anderen internationalen oder nationalen Regelung, die für den Kunden in einem anderen Land gilt, zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, einschließlich aller Beträge im Zusammenhang mit der Abtretung sowie der Steuern und sonstigen Beträge, die den Fluggästen bei Nichtbeförderung oder bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zustehen, und aller sonstigen Ausgleichsleistungen für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck (“Abtretung“).

Nur wenn der Abtretungsvertrag (Formular) in der jeweiligen Rechtsordnung (Land) nicht als gültig angesehen werden kann oder wenn die Parteien die Erbringung von Dienstleistungen in einem gesonderten Vertrag vereinbaren, gilt der zwischen dem Kunden und Skycop geschlossene Vertrag als Dienstleistungsvertrag, nach dem Skycop die Abtretung des Kunden verwaltet und sich verpflichtet, die Einziehung der Abtretung zu organisieren und zu finanzieren sowie alle anderen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag auszuführen.

Um die Anwendung und Auslegung der AGB zu erleichtern, werden in der Definition des Vertrages der Abtretungsvertrag und der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zusammengefasst, und das Rechtsverhältnis zwischen der Abtretung und der Erbringung von Dienstleistungen wird als Dienstleistung bezeichnet, es sei denn, es wird eindeutig etwas anderes angegeben.

Anspruch“ bedeutet jede Art von Anspruch gegen das Luftfahrtunternehmen bezüglich finanzieller Entschädigung gemäß der Flugentschädigungsverordnung.

„Kunde” bezeichnet eine Person, die den Vertrag unterzeichnet und die AGB akzeptiert hat und eine Flugentschädigung beantragt.

Elektronische Identifizierungsverordnung“ bedeutet die Verordnung (EG) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.

Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste“ bedeutet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und Annullierung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.

Flugentschädigung“ bezeichnet den Gesamtbetrag, den die Fluggesellschaft dem Kunden oder Skycop aufgrund eines Anspruchs als Entschädigung, Ausgleichszahlung oder Kulanzleistung gezahlt hat, einschließlich aller zusätzlichen Kosten, die dem Kunden oder Skycop nach Unterzeichnung des Vertrags durch den Kunden und Annahme der AGB freiwillig und auf Entscheidung der Fluggesellschaft hin erstattet wurden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird klargestellt, dass die Flugentschädigung keine Anwalts- und Gerichtskosten, Inkassokosten, Zinsen, Bußgelder oder ähnliche Kosten umfasst, die Skycop während des gesamten Inkassoverfahrens entstehen. Dementsprechend sind alle von Skycop während des Inkassoverfahrens gezahlten Beträge zurückzuzahlen und ausschließlich zugunsten von Skycop zu verzinsen.

„Preisliste” bezeichnet Anhang Nr. 1 zu diesen AGB, in dem die Höhe der Vergütung von Skycop aufgeführt ist. Vergütung bezeichnet den Betrag, den Skycop im Rahmen des Vertrags erhält.

Datenschutzbestimmungen“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, gegebenenfalls einschließlich der von den zuständigen Aufsichtsbehörden herausgegebenen Leitlinien und Verhaltenskodizes (falls solche existieren), sowie die Entsprechung der vorgenannten Bestimmungen in den jeweiligen Rechtsordnungen (unabhängig davon, ob diese verbindlich sind oder nicht).

Gerichtsverfahren“ bezeichnet das Verfahren, in dem Skycop einen Anspruch bei einem Gericht, einer alternativen Streitbeilegungsstelle, einer Luftfahrtaufsichtsbehörde, einer Verbraucherschutzbehörde und/oder einer Regierungsbehörde einreicht oder den Anspruch an einen bevollmächtigten Rechtsvertreter, wie z.B. einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei, weiterleitet.

Skycop“ ist eine juristische Person (UAB Skycop.com, Firmennummer 304423851, Firmensitz an der Dariaus ir Girėno g. 21A, Vilnius, Republik Litauen), die eine Plattform zur Entschädigung von Fluggästen für verspätete, annullierte und/oder überbuchte Flüge betreibt.

Skycop Care-Mitgliedschaft“: Ein Kunde wird Mitglied, wenn er eine Skycop Care-Mitgliedschaft erworben hat. Skycop verzichtet für die Mitglieder auf allfällige Gebühren für die Bearbeitung des Anspruchs und die Auszahlung der Flugentschädigung, die von der Buchung abgedeckt ist, mit der das Mitglied die Skycop Care-Mitgliedschaft erworben hat, wie es in Anhang 2 den vorliegenden AGB definiert ist.

Die zuvor dargelegten Begriffe sind beim Abschluss und bei der Erfüllung aller Dokumente und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit diesen AGB zu verwenden.

1. VERTRAG

1. Der Kunde akzeptiert die AGB (den Vertrag), die als rechtliche Grundlage für alle weiteren Dokumente, die aus freiem Willen zwischen dem Kunden und Skycop abgeschlossen werden, angesehen werden.
2. Skycop verwendet einen modernen elektronischen Identifizierungsdienst für digitale Signaturen, der den Anforderungen des Artikels 26 der Elektronischen Identifizierungsverordnung entspricht, international anerkannt ist und auch von Gerichten akzeptiert wird, so dass der Kunde den Vertrag nicht ausdrucken, unterzeichnen und per Einschreiben zurücksenden muss.
3. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die nötige Rechts- und Handlungsfähigkeit besitzt, um Dokumente zwischen ihm und Skycop zu unterzeichnen, oder dass er gegebenenfalls berechtigt ist, im Namen einer anderen Person (z. B. eines Kindes) zu unterzeichnen.
4. Der Kunde bestätigt, dass die Abtretung der Flugentschädigung nicht an Dritte abgetreten wurde und keine andere Vereinbarung in Bezug auf die Entschädigung getroffen wurde und kein Rechtsstreit zwischen dem Kunden und dem Flugdienstleister in derselben Angelegenheit anhängig ist oder erwartet wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er durch die Abtretung nicht dieselbe und/oder eine ähnliche Vereinbarung abschließen kann, einschließlich mit Skycop konkurrierender Unternehmen, die rechtliche Schritte in Bezug auf die Einziehung der Flugentschädigung unternehmen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, Skycop alle Daten und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Beitreibung der Flugentschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen notwendig sind.
6. Skycop ist berechtigt, nur die Flugentschädigung zu akzeptieren, nicht aber Reisegutscheine und/oder andere Dienstleistungen, die vom ausführenden Luftfahrtunternehmen angeboten werden können.
7. Mit der Unterzeichnung des Vertrages und der Zustimmung zu den AGB bestätigt der Kunde, dass er keinen direkten Kontakt mit einem ausführenden Luftfahrtunternehmen unterhält und keine Zahlungen von diesem annimmt.
8. Ebenso bestätigt und erklärt der Kunde, dass diese AGB der direkte Beweis und der Ausdruck des wahren Willens sind und von den Fluggesellschaften respektiert werden müssen. Der Kunde und Skycop vereinbaren, dass alle Zahlungen von Flugentschädigungen, die von Fluggesellschaften im Rahmen von bearbeiteten Ansprüchen geleistet werden, direkt auf die Bankkonten von Skycop oder auf andere, zwischen Skycop und dem Kunden vereinbarte Bankkonten überwiesen werden.
9. Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass Skycop ihn bei der Ausübung seiner Verteidigungsrechte bei der Eintreibung der Flugkostenentschädigung unterstützt.

2. ANSPRUCHSVERFOLGUNG

1. Flugdaten in Bezug auf den Anspruch können bei Skycop vorzugsweise über die Website von Skycop, die mobile App, per E-Mail und/oder andere von Skycop unterstützte elektronische oder Software-Lösungen eingereicht werden. Nach Erhalt dieser Daten prüft Skycop, ob es sich um einen Flug handelt und ob die Forderung auf der Grundlage dieser Flugdaten erfolgreich sein könnte. Wenn Skycop der Ansicht ist, dass die vom Kunden übermittelten Flugdaten ausreichend sind und der Anspruch erfolgreich sein könnte, führt Skycop alle erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Erhebung der Flugentschädigung gemäß den vom Kunden unterzeichneten und genehmigten Dokumenten durch.
2. Zu beachten ist, dass die Ergebnisse der Bewertung gemäß Ziffer 2.1 keine verbindliche Aussage enthalten und keine Garantie für eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs darstellen.
3. Nach Abschluss des Vertrags wendet sich Skycop mit dem Anspruch an das ausführende Luftfahrtunternehmen, um eine Einigung zu erzielen und ein Rechtsverfahren zu vermeiden.
4. Weigert sich das ausführende Luftfahrtunternehmen, den Anspruch zu erfüllen, nachdem Skycop mit dem betreffenden Luftfahrtunternehmen Kontakt aufgenommen hat, ist Skycop nach eigenem Ermessen berechtigt, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Skycop kann nach eigenem Ermessen auch in anderen Fällen ein gerichtliches Verfahren einleiten, wenn dadurch die Einziehung der Flugkostenerstattung effektiver und/oder schneller erreicht werden kann.
5. Der Rechtsvertreter von Skycop hat während des Gerichtsverfahrens Zugang zu allen Daten, die der Kunde Skycop zur Verfolgung des Anspruchs zur Verfügung gestellt hat. Soweit Dritte die Vorlage weiterer Unterlagen zum Nachweis der Bevollmächtigung des gesetzlichen Vertreters verlangen, hat der Kunde auf Weisung von Skycop diese Unterlagen dem gesetzlichen Vertreter unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ist es für die erfolgreiche Auszahlung der Flugentschädigung erforderlich, dass der Anspruch durch einen Rechtsvertreter (z.B. einen Rechtsanwalt) im Namen des Kunden geltend gemacht wird, unterzeichnet der Kunde eine entsprechende Vereinbarung mit dem Rechtsvertreter und der finanzielle Anspruch des Kunden wird nach Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit dem Rechtsvertreter an den Kunden zurückübertragen. Der Kunde und Skycop einigen sich in einem solchen Fall untereinander gemäß den in diesen AGB und/oder einer anderen zwischen dem Kunden und Skycop getroffenen Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
6. Kommt der Rechtsvertreter nach Prüfung des Anspruchs zu dem Ergebnis, dass die Verfolgung des Anspruchs im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg hat, wird dies dem Kunden mitgeteilt und Skycop wird den Anspruch nicht weiter verfolgen. Diese Information des Kunden bedeutet, dass die Eintreibung der Flugentschädigung beendet ist und das Eigentumsrecht an der Forderung automatisch an den Kunden zurückfällt, ohne dass weitere Vereinbarungen getroffen werden müssen.
7. Wird zur Durchsetzung des Anspruchs ein Gerichtsverfahren eingeleitet, so ist der Kunde von allen Kosten befreit, wenn der Anspruch nicht durchgesetzt werden kann. Im Falle eines Obsiegens oder eines Vergleichs im gerichtlichen Verfahren übernimmt Skycop alle anfallenden Kosten, die nicht von der jeweiligen Fluggesellschaft getragen werden. Sofern der Anspruch erfolgreich ist und der Kunde die Flugkostenerstattung erhält, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle Skycop entstandenen und von der Fluggesellschaft erstatteten Kosten an Skycop überwiesen werden.
8. Der Kunde und Skycop bestätigen ihre Anerkennung, dass es im alleinigen Ermessen von Skycop liegt, ein Abfindungsangebot entsprechend der Erfahrung mit der jeweiligen Fluggesellschaft anzunehmen und/oder abzulehnen. Die Vereinbarung wird als ausreichende Rechtsgrundlage für die Wirksamkeit dieses Ermessens angesehen.
9. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung von Ansprüchen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann und dass Skycop keinen Einfluss darauf hat, wie schnell der Anspruch geltend gemacht werden kann.

3. FINANZIELLE KONDITIONEN UND BEDINGUNGEN

1. Die Abrechnung nach dem in diesen AGB vorgesehenen Verfahren ist an die wesentliche Bedingung geknüpft, dass die Flugentschädigung eingegangen ist, d.h. auf das Bankkonto von Skycop oder des Kunden überwiesen wurde. Nach Zahlung der Flugentschädigung durch das ausführende Luftfahrtunternehmen rechnen Skycop und der Kunde nach dem in den AGB vorgesehenen Verfahren ab.
2. Skycop verfolgt den Anspruch zunächst kostenlos. Sofern der Anspruch erfolgreich ist und die Flugentschädigung eingeht, wird der vereinbarte Teil der Flugentschädigung an den Kunden gemäß den in der Preisliste genannten Bedingungen ausgezahlt. Skycop und der Kunde können sich separat auf eine andere Höhe der Vergütung einigen.
3. Kommt eine Einigung mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen in Bezug auf den Anspruch nicht zustande, oder in anderen Fällen, in denen nach Ansicht von Skycop die Beitreibung der Flugentschädigung effektiver und/oder schneller wäre, ist Skycop berechtigt, ein Rechtsverfahren einzuleiten, das zu einer Erhöhung des Skycop zustehenden Teils der Flugentschädigung gemäß der Preisliste führt.
4. Der Kunde bestätigt, dass er die Aufrechnung von Gegenansprüchen der Vertragsparteien anerkennt.
5. Macht der Kunde in betrügerischer Absicht falsche oder unvollständige Angaben und entstehen Skycop dadurch zusätzliche Kosten, so hat der Kunde Skycop diese Kosten zu erstatten.
6. Da sich der Sitz von Skycop in der Republik Litauen befindet, richtet sich die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Mehrwertsteuer (MwSt.) nach den Gesetzen der Republik Litauen gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen MwSt.-Satz.
7. Gibt der Kunde falsche oder für die Auszahlung der Flugentschädigung unzureichende Informationen an und wird die Zahlung an Skycop zurück transferiert, ist Skycop berechtigt, alle Skycop entstandenen Mehrkosten in Abzug zu bringen. Hat der Kunde falsche oder unzureichende Angaben zur Zahlung der Flugentschädigung gemacht und/oder wird die Flugentschädigung an Skycop zurückgesandt und ändert der Kunde trotz Mahnung und angemessener Bemühungen von Skycop, den Kunden über die von ihm bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zu kontaktieren, die Angaben zur Zahlung des vereinbarten Teils der Flugentschädigung nicht, ist Skycop berechtigt, den Teil der Flugentschädigung zu behalten, der eigentlich an den Kunden hätte gezahlt werden müssen.
8. Bei Konten im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) werden alle Zahlungen per Banküberweisung auf das Konto überwiesen. Bei internationalen Überweisungen an den Kunden werden alle Bankgebühren von der Entschädigung des Kunden abgezogen.
9. Um Bankgebühren zu sparen, überweist Skycop im Falle einer Gruppenbuchung alle Zahlungen auf ein einziges Konto, wenn der Kunde Skycop dies gestattet.
10. Skycop übernimmt keine Haftung für Schecks, Prepaid-Debitkarten, Kreditkarten und ähnliche Zahlungsmittel, die dem Kunden abhandengekommen sind, auch in den Fällen, in denen der Kunde fehlerhafte Bankinformationen angibt.
11. Auf Wunsch des Kunden stellt Skycop per E-Mail eine elektronische Rechnung über die erbrachten Dienstleistungen und die von Skycop berechneten Gebühren aus.
12. Skycop haftet nicht für die Nichtzahlung der vereinbarten Flugentschädigung aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Bestimmungen, Vorschriften usw.
13. Skycop zahlt Flugentschädigungen und andere Zahlungen nur an Endbegünstigte aus, die Anspruch auf eine Flugentschädigung haben. Skycop nimmt keine Zahlung der Flugentschädigung oder sonstige Zahlungen an Vermittler, Agenturen, Vertreter und/oder Dritte vor, die mit dem Antrag auf Zahlung der Flugentschädigung keine konkreten schriftlichen Nachweise erbringen, die deutlich und zweifelsfrei die Vollmachten zur Entgegennahme der Zahlungen im Namen des Endbegünstigten bestätigen. Bei Zweifeln über die Berechtigung zur Entgegennahme von Zahlungen ist Skycop berechtigt, zusätzliche Nachweise zu verlangen, die die Berechtigung zur Entgegennahme von Zahlungen im Namen der Endbegünstigten bestätigen, und/oder die Zahlung der Flugentschädigung direkt an diese Person einseitig zu verweigern.

4. ZUSAMMENARBEIT MIT DEM KUNDEN

1. Der Kunde gewährleistet, dass die Informationen und Daten, die er Skycop im Zusammenhang mit dem Anspruch angegeben hat, korrekt, vollständig, wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind. Der Kunde verpflichtet sich, Skycop von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die aufgrund von Falschinformationen des Kunden und/oder mangelnder oder unangemessener Zusammenarbeit des Kunden entstanden sind.
2. Vor der Beauftragung von Skycop hat der Kunde auf keine Weise die Forderung übertragen und mit keinem Dritten eine Vereinbarung zur Verhandlung des Anspruchs getroffen.
3. Der Kunde stellt Skycop unaufgefordert alle Daten und Dokumente zur Verfügung, die zur Bearbeitung des Anspruchs notwendig sind, z. B. Kopien von Ausweispapieren, Bordkarten, die Mitteilung über die Flugverspätung sowie die Korrespondenz mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen.
4. Erhält der Kunde nach der Beauftragung von Skycop eine Zahlung oder eine andere Form der Flugentschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen, z.B. einen Fluggutschein, so muss der Kunde Skycop unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, Skycop die in Ziffer 3.2 oder 3.3 genannte Vergütung innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab dem Tag des Erhalts der Flugentschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen auf das in der Kontaktspalte der Skycop-Website angegebene Bankkonto oder ein anderes von Skycop schriftlich mitgeteiltes Bankkonto zu überweisen.
5. Macht der Kunde falsche oder unvollständige Angaben oder verschweigt er Skycop, dass er die Flugentschädigung für den betreffenden Anspruch bereits vom ausführenden Luftfahrtunternehmen erhalten hat, und ist Skycop deshalb nicht in der Lage, die Flugentschädigung oder den Schaden im Rahmen eines Rechtsverfahrens beizutreiben, behält sich Skycop vor, den entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

5. KÜNDIGUNG UND WIDERRUF

1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien endet, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist, d.h. wenn die Zahlung aus dem Vertrag vollständig erfolgt ist.
2. In den nachstehenden Fällen wird der Vertrag unverzüglich gekündigt:
– Wenn Skycop nach ausführlicher Prüfung des Anspruchs meint, dass der Anspruch nicht erfolgreich sein könnte und der Kunde über diese Entscheidung informiert wird; oder
– Wenn Skycop beschließt, dass der Kunde falsche Daten bzw. Informationen angegeben oder betrügerisch gehandelt hat; oder
– Wenn der Kunde, der ein Verbraucher ist, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Abschluss des Vertrages eine Widerrufserklärung per E-Mail abgibt. Das Recht, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, endet vorzeitig, wenn der Vertrag bis zum Ablauf der vorgenannten Frist vollständig erfüllt ist.
3. In jedem Fall ist Skycop im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden ohne Verschulden von Skycop, nachdem bestimmte Arbeiten bereits ausgeführt wurden oder nachdem Skycop und/oder die gesetzlichen Vertreter ein Gerichtsverfahren eingeleitet haben, berechtigt, dem Kunden Verwaltungskosten sowie sonstige entstandene Kosten, Gerichtsgebühren, Kosten für Dienstleistungen, Gerichtsvollzieherkosten, außergerichtliche Kosten, Gebühren des Bevollmächtigten, zusätzliche Gebühren und sonstige entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Abschnitt genannten Beträge innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Skycop zu zahlen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Skycop ist berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und zusätzliche Bedingungen festzulegen, muss sich jedoch darum kümmern, dass der Kunde über derartige Änderungen informiert wird. Sind solche Änderungen aus Sicht des Kunden negativ, muss der Kunde sie genehmigen, damit die geänderten AGB auf den jeweiligen Kunden angewendet werden können.
2. Die AGB, der Vertrag und/oder alle anderen Dokumente, die im Zusammenhang mit den AGB und dem Vertrag abgeschlossen worden sind, unterliegen dem Recht der Republik Litauen, es sei denn, im entsprechenden Dokument wurde etwas anderes vereinbart. Gemäß den verbindlichen Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz hat, kann er außerdem Schutz in Anspruch nehmen.
3. Skycop nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. die der Angestellten des Kunden ausschließlich zur Durchsetzung des Anspruchs. Sämtliche Informationen über Umfang und Form der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie von Skycop zu finden.
4. Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person, erklärt und garantiert er, dass:
– die von ihm an Skycop übermittelten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen erhoben wurden und Skycop jederzeit zur Verfügung gestellt werden;
– Skycop für die Zwecke dieses Vertrags als Datenverarbeiter und nicht als Datenverantwortlicher (im Sinne der Datenschutzbestimmungen) handelt, und zwar in Bezug auf alle Datenverarbeitungsaktivitäten, die Skycop im Rahmen dieses Vertrags durchführen kann.
5. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den AGB, ihrer Verletzung, Aufhebung oder Gültigkeit ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht der Republik Litauen endgültig entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen bestimmen etwas anderes.
6. Sollte eine Bestimmung der AGB von einem Gericht oder Schiedsgericht als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, behalten die übrigen Bestimmungen der AGB ihre vollumfängliche Gültigkeit. Jede Bestimmung der AGB, die nur teilweise oder bis zu einem gewissen Grad für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam, soweit sie nicht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird. Skycop wird die AGB ändern, indem sie solche rechtswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch rechtmäßige, gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den Absichten von Skycop und Kunden so nahe wie möglich kommen. Skycop muss alle Anstrengungen unternehmen, um die Umsetzung aller darin enthaltenen Bestimmungen zu gewährleisten.
7. Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen Fassung der AGB und einer anderen Sprache ist der englische Text maßgebend.

Anhang 1 – Preisliste

1. Die Preisliste ist veröffentlicht unter https://www.skycop.com/de/preisliste/

Anhang 2 – Skycop Care-Mitgliedschaft

Die Skycop Care-Mitgliedschaft ist veröffentlicht unter https://www.skycop.com/de/skycop-care-mitgliedschaft/

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