Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu spät: Was ist, wenn die Fluggesellschaft falsch liegt?

Die Verordnung 261 der Europäischen Kommission beschreibt „außergewöhnliche Umstände“ als etwas, das auch dann nicht vermieden werden kann, wenn alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Wenn sich höhere Gewalt als Hauptursache für die Verspätung oder Annullierung eines Fluges herausstellt, ist die Fluggesellschaft von der Zahlung von Flugentschädigungen in Höhe von bis zu 600 EUR an die betroffenen Passagiere befreit. Beispiele für solche Situationen sind Unwetter, Sicherheitsprobleme und Herstellungsfehler.

Zu den „außergewöhnlichen Ereignissen“ der jüngsten Zeit gehört beispielsweise Mount Agung, der vulkanische Asche spuckte und den Internationalen Flughafen Denpasar lahmlegte. Oder wie kürzlich in London Heathrow, wo alle Abflüge von Terminal 3 wegen eines Mannes, der vor der Sicherheitskontrolle davongelaufen war, verschoben wurden. Oder im Flughafen JFK International, als ein Wasserrohrbruch an einem der Terminals zur vorübergehenden Schließung führte. Doch anstatt für wenige tatsächliche Unfälle pro Jahr genutzt zu werden, wird der Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ missbraucht und verwirrt viele Reisende seit seiner Einführung im Jahr 2004.

Bei Verspätungen oder Flugannullierungen führen die Fluggesellschaften gern „außergewöhnliche Umstände“ an, ohne die Einzelheiten der Situation zu nennen und erschweren den Passagiere so die Beurteilung der Situation. Auch wenn das EU-Recht von Luftfahrtunternehmen verlangt, ihre Argumentation auf Beweise zu stützen, geben die Fluggäste oft im Zweifel nach und sind daher anfällig für Manipulationen. Deshalb raten Flug-Entschädigungsexperten den Reisenden, immer nach den genauen Gründen für die Verspätung oder Stornierung fragen und keine “außergewöhnlichen Umstände” als ausreichende Antwort hinnehmen.

“Außergewöhnliche Umstände sind eine Grauzone und sollten keine endgültige Einschätzung sein. Es ist zunächst schwierig einzuordnen, wie die von der Airline genannten Gründe für die für eine Verzögerung am Ende vor Gericht bewertet werden. Aus diesem Grund lohnt es sich –  wenn nicht ein Vulkanausbruch, ein Vogelschlag oder eine andere offensichtliche Katastrophe im Spiel ist –  einen Antrag einzureichen, um zu prüfen, ob eine Flugentschädigung möglich ist”, kommentiert Marius Stonkus, CEO des Flugentschädigungs-Unternehmens  SKYCOP. “Jeder Fall hat eine Chance, die Bedeutung des Begriffes zu verändern. Das haben wir in letzter Zeit bei technischen Problemen gesehen und werden es hoffentlich bald auch bei Streiks von Fluggesellschaften beobachten. ”

Das Gesetz zum Begriff ist nämlich im Wandel. Zum Beispiel wurden die von den Fluggesellschaften immer noch als “außergewöhnlich” bezeichneten mechanischen Fehler bei der routinemäßigen Wartung des Flugzeugs von der Europäischen Kommission seit 2015 als vermeidbar ausgeschlossen. Der Beförderer ist für alle technischen Probleme mit Ausnahme von Herstellungsfehlern verantwortlich. Andere häufige Gründe für Flugstörungen, die kompensiert werden sollten, sind: Blitzschlag, Personalprobleme, fehlende Flugdokumentation, Sicherheitsinspektionen und betriebliche Ursachen.

Die Flugverkehrsanalyse von Eurocontrol für das dritte Quartal 2017 zeigt deutlich, dass von Fluggesellschaften verursachte Verzögerungen einer der Hauptgründe für Flugstörungen waren. Im Gegensatz dazu verursachen Herstellungsdefekte nur 0,6% aller Verzögerungen. Trotz dieser Tatsache springen Airlines immer noch auf den Zug der “außerordentlichen Umstände” auf, lassen Tausende von Betroffenen allein und umgehen auf dieser Weise rechtmäßige Flugkompensationen.

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