Eine Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung ist nicht nur eine Unannehmlichkeit, sie kann nach den EU-Vorschriften (z. B. Verordnung EG 261/2004) auch ein Grund für eine Entschädigung sein. Sehen wir uns genauer an, wann eine Entschädigung tatsächlich in Betracht kommt und welche Faktoren die Höhe bestimmen.
Wie hoch kann meine Flugentschädigung ausfallen?
Abhängig von der Flugstrecke können Sie pro Passagier eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € beantragen.
Wäre es nach den Fluggesellschaften gegangen, hätten Sie keinerlei Ansprüche. Glücklicherweise liegt die Entscheidung nicht bei ihnen. Die Verordnung (EG) 261/2004 legt fest, welche Rechte Fluggäste haben und wie diese durchgesetzt werden. Diese Verordnung bestimmt, ob Sie eine Entschädigung für Ihren gestörten Flug beantragen können und in welcher Höhe diese liegt. Maßgeblich sind dabei Faktoren wie Flugentfernung, Ziel und Abflugort sowie einige besondere Umstände.
In der Regel liegt die mögliche Flugentschädigung zwischen 250 € und 600 €. Es gibt jedoch Voraussetzungen. Um die Berechnung zu erleichtern, haben wir den Rechner für Entschädigung bei Flugverspätung entwickelt. So können Sie schnell herausfinden, wie hoch Ihr Anspruch auf eine Entschädigung sein könnte.
Ihre Flug verlief nicht wie geplant? Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren eine Entschädigung zustehen.
Allgemeine Fälle von Flugentschädigung bei Verspätung
Wie wird die Flugentschädigung berechnet?
Im Allgemeinen wird die Entschädigung bei Flugverspätung nach der Entfernung des Fluges berechnet. Sie liegt zwischen 250 € und 600 €: je länger der Flug, desto höher die Entschädigung. Maßgeblich ist dabei die kürzeste mögliche Entfernung zwischen dem Abflughafen und dem Zielflughafen. Sie können nur dann eine Entschädigung beantragen, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel angekommen ist.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Ihr Flug vollständig innerhalb der EU durchgeführt wurde (wie in der Verordnung beschrieben), kann die maximale Entschädigung höchstens 400 € betragen. Sie können also auch für Flüge innerhalb der EU eine Entschädigung beantragen, jedoch liegt der Höchstbetrag bei 400 €.
Bei annullierten Flügen darf die Fluggesellschaft die Entschädigung außerdem um 50 % kürzen, allerdings nur dann, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde, mit dem Sie Ihr Ziel höchstens 3 Stunden später erreicht haben als ursprünglich geplant.
Kann ich eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug erhalten?
Ja, Sie können eine Entschädigung wegen Flugstörung für einen verpassten Anschlussflug beantragen, wenn beide (oder alle) Flüge unter einer einzigen Buchungsnummer geführt werden. Das bedeutet, dass Ihre Tickets Teil einer einheitlichen Reservierung sein müssen und mit einer einzigen Zahlung beglichen wurden. Mit anderen Worten: Ihr gesamter Flug muss als eine einzige Buchung erfolgt sein.
Wenn die Tickets jedoch separat gekauft wurden und Sie zwei (oder mehr) Buchungsnummern haben, gelten diese Flüge rechtlich als voneinander unabhängig und stehen nicht in Verbindung. Deshalb ist es im Hinblick auf die Entschädigung sinnvoller, die gesamte Reise bei einer einzigen Fluggesellschaft zu buchen, auch wenn es manchmal günstiger erscheint, die einzelnen Teilstrecken separat zu erwerben.
Wie viel kann ich für einen verpassten Anschlussflug erhalten?
Für einen verpassten Anschlussflug können Sie je nach Flugentfernung zwischen 250 € und 600 € erhalten. Möchten Sie den genauen Betrag wissen? Nutzen Sie unseren Rechner für Entschädigung bei Flugverspätung oben oder reichen Sie einen Antrag auf Entschädigung ein, um den Prozess zu starten.
Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, weil Ihr vorheriger Flug verspätet war, können Sie unter einer Bedingung eine Entschädigung wegen Flugverspätung beantragen: Ihre Anschlussflüge müssen unter derselben Buchungsnummer geführt werden. Das bedeutet, dass die Tickets im Rahmen einer einzigen Reservierung bei derselben Fluggesellschaft gekauft und mit einer einzigen Zahlung beglichen worden sein müssen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie Ihr Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht haben.
Wenn die Tickets jedoch separat gekauft wurden und unterschiedliche Buchungsnummern von verschiedenen Fluggesellschaften haben, gelten sie als unabhängige Flüge und nicht als ein einziger Anschlussflug. In diesem Fall müssten Sie für jeden Flug gesonderte Anträge stellen. Eine Entschädigung wäre nur für Flüge möglich, die mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort gelandet sind.
Wer erhält eine Flugentschädigung bei Geschäftsreisen?
Bei Geschäftsreisen steht die Entschädigung der Person zu, die von der Flugverspätung betroffen war. Das gilt in jedem Fall. Logisch, denn nicht das Unternehmen oder derjenige, der das Ticket bezahlt hat, musste am Flughafen warten, sondern Sie. Wenn also Ihr Unternehmen für Sie ein Ticket von Berlin nach Zürich gekauft hat und Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Zürich gelandet sind, stehen Ihnen die 250 € zu. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Ticket als Geschenk, über eine Verlosung oder auf ähnliche Weise erhalten haben.
Bekommen Sie eine Flugentschädigung, wenn Sie Ihr Ticket über ein Reisebüro gebucht haben?
Die Entschädigung wird der Person zugesprochen, die von der Störung betroffen war, und nicht dem Käufer des Tickets. Wenn also Ihr Name auf dem Ticket steht, erhalten Sie die Entschädigung. Haben Sie beispielsweise ein Ticket von London nach Istanbul gekauft und mussten am Flughafen feststellen, dass Ihr Flug annulliert wurde, dann wären Sie die Person, die die 400 € Entschädigung erhält (da die Entfernung zwischen den Städten etwa 2500 km beträgt). Nutzen Sie unseren Rechner für Flugentschädigung, um genau zu erfahren, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen könnte.
Wird die Flugentschädigung pro Person berechnet?
Ja. Die Flugentschädigung wird jeder Person zugesprochen, die ein Ticket hatte, zum Flug erschienen ist und die Belastungen sowie sonstige immaterielle Nachteile durch die Störung erlebt hat. Da die Entschädigung zwischen 250 € und 600 € liegt, wäre es unsinnig, sie als Gesamtsumme aufzuteilen. Wäre das der Fall, würden die Passagiere einer voll besetzten Boeing 737-900ER – also 220 Personen – bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden im besten Fall weniger als 3 € erhalten. Das wäre eher eine Beleidigung als eine Entschädigung. Deshalb steht grundsätzlich jedem einzelnen Passagier eine Entschädigung zu, sofern er einen Antrag stellt und der Flug als entschädigungsfähig gilt.
Erhalten auch Kinder und Kleinkinder eine Entschädigung?
Ja, auch für Kinder und Kleinkinder kann eine Entschädigung beantragt werden, schließlich sind auch sie von den Belastungen eines gestörten Fluges betroffen. Manche Fluggesellschaften zahlen jedoch keine Entschädigung für Kleinkinder unter 2 Jahren, da für sie weder ein eigener Sitzplatz noch ein eigenes Ticket vorgeschrieben ist. Ansonsten haben Kinder Anspruch auf dieselbe Entschädigung wie Erwachsene.
Beachten Sie, dass der Antrag für ein Kind von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund unterzeichnet werden muss, wenn er über Skycop eingereicht wird.
Ihre Flug verlief nicht wie geplant? Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren eine Entschädigung zustehen.
Wie lange nach meinem Flug kann ich eine Entschädigung beantragen?
Der Zeitraum, in dem Sie nach Ihrem Flug eine Entschädigung beantragen können, hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem die Fluggesellschaft registriert ist. In Lettland haben Sie in manchen Fällen nur sechs Monate Zeit, um einen Antrag einzureichen. In Luxemburg beträgt die Frist dagegen 10 Jahre. Dennoch kann es auch nach Ablauf von sechs Monaten seit Ihrer gestörten Reise von oder nach Lettland Möglichkeiten geben, eine Entschädigung zu beantragen. Wenden Sie sich an uns, und wir prüfen gerne, ob Ihr Anspruch noch besteht.
Wie lange dauert es, bis eine Flugentschädigung ausgezahlt wird?
Die Verordnung (EG) 261/2004 legt keine Fristen fest, innerhalb derer die Entschädigung ausgezahlt werden muss. Daher hängt die Dauer von der Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaft und ihrer Befolgung der Vorschriften ab. Wenn alles reibungslos verläuft, bestätigt die Fluggesellschaft die Entschädigung unmittelbar nach Einreichung des Antrags, sodass die Angelegenheit innerhalb einer Woche oder sogar schneller erledigt sein kann. So läuft es beispielsweise bei einigen Fluggesellschaften wie SmartLynx, die mit Skycop kooperieren.
Andere Fluggesellschaften agieren hingegen langsamer oder bestreiten, dass der Flug entschädigungsfähig ist. In solchen Fällen können die Zivilluftfahrtbehörden oder Gerichte eingeschaltet werden. Dann lässt sich schwer abschätzen, wie lange der Prozess dauern wird. Skycop verfügt über Erfahrung in Gerichtsverfahren gegen Fluggesellschaften, in manchen Fällen ging es dabei um Hunderte von Anträgen.
Welche Unterlagen brauche ich, um meine Flugentschädigung zu beantragen?
Um Ihren Antrag auf Flugentschädigung wegen einer Störung zu prüfen, benötigt Skycop bestimmte Angaben. Die wichtigsten Informationen sind Ihre Flugnummer, die Buchungsnummer, die Abflug- und Ankunftsflughäfen sowie das Datum des Fluges.
Die meisten dieser Angaben lassen sich leicht auf der Website der Fluggesellschaft finden. Die Buchungsnummer wiederum ist eine eindeutige Kombination aus 6 Zeichen (Buchstaben und Zahlen). In der Regel finden Sie sie auf Ihrem Ticket, Ihrem E-Ticket oder in einem Dokument, das die Flugbuchung bestätigt.
Falls Sie das Ticket nicht mehr besitzen, können Sie versuchen, die Buchungsnummer in Ihrem E-Mail-Postfach zu finden: im Posteingang, im Spam-Ordner oder im Papierkorb (falls Sie die E-Mails gelöscht haben). Manche E-Mails, wie Zahlungsbestätigungen oder Reiseerinnerungen, enthalten ebenfalls die Buchungsnummer.
Bitte beachten Sie, dass einige Fluggesellschaften zusätzliche Unterlagen verlangen, bevor sie mit der Bearbeitung des Antrags beginnen, zum Beispiel Tickets, Bordkarten und Ähnliches.
Mein Flug startete nicht in der EU – kann ich trotzdem eine Entschädigung beantragen?
Wenn Ihr Flug außerhalb der EU startete, aber in der EU landete, hängt es vom Sitz der Fluggesellschaft ab, ob Sie eine Entschädigung beantragen können oder nicht. Kurz gesagt: Wenn Sie mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft geflogen sind, können Sie eine Entschädigung beantragen. Ist die Fluggesellschaft jedoch nicht in der EU registriert, besteht kein Anspruch.
War also Ihr gestörter Flug von New York nach Paris mit der Fluggesellschaft Air France durchgeführt, könnten Sie eine Entschädigung beantragen, da Air France in der EU registriert ist. Wäre der Flug hingegen von United oder American durchgeführt worden, könnten Sie keine Entschädigung beanspruchen, da diese Fluggesellschaften nicht in der EU registriert sind.
Hängt die Höhe der Flugentschädigung vom Ticketpreis ab?
Die Höhe der Flugentschädigung hängt nicht vom Preis Ihres Flugtickets ab. Sie richtet sich ausschließlich nach der Flugentfernung.
Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Für gestörte Flüge, die vollständig innerhalb der EU stattfinden, können Sie maximal 400 € beanspruchen. Wenn Sie also von Helsinki nach Teneriffa oder von Paris nach Réunion geflogen sind (beides Strecken von deutlich über 3500 km) könnten Sie dennoch nur 400 € Entschädigung erhalten. Falls das verwirrend klingt, geben Sie einfach Ihre Flugdaten in den Rechner für Flugentschädigung bei Verspätung ein, und Sie erfahren, wie hoch Ihre mögliche Entschädigung ausfallen könnte.
Ihre Flug verlief nicht wie geplant? Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren eine Entschädigung zustehen.
Welche weiteren Rechte habe ich bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung?
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eine Entschädigung beantragen zu können, ist, dass Sie rechtzeitig zum Check-in erscheinen. Tun Sie das nicht, wird davon ausgegangen, dass Sie den Flug ohnehin verpasst hätten, und Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Darüber hinaus sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagiere zu betreuen, wenn sich ein Flug um mehr als 3 Stunden verzögert. In diesem Fall muss Ihnen die Airline kostenlose Mahlzeiten und Getränke bereitstellen, außerdem Zugang zu zwei kostenlosen Telefonaten, die Möglichkeit zur Nutzung von E-Mail oder das Versenden eines kostenlosen Faxes.
Wenn Sie eine oder mehrere Nächte auf den Weiterflug warten müssen, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Hotelunterkunft einschließlich Transport von und zum Flughafen.
Falls die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht erbringt, können Sie selbst für Unterkunft und Verpflegung sorgen. Bewahren Sie jedoch unbedingt die Belege auf, da die Airline Ihre Ausgaben erstatten sollte. Beachten Sie dabei, dass nur angemessene Kosten übernommen werden; ein Fünf-Sterne-Hotel wird also in der Regel nicht erstattet.
Bei Überbuchungen haben Passagiere außerdem eine von drei Wahlmöglichkeiten:
- Den vollen Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall zurückerhalten.
- Einen Platz im nächsten Flug zu ihrem Endziel unter ähnlichen Bedingungen erhalten.
- Einen späteren Flug unter ähnlichen Bedingungen auswählen.
Wenn die Wartezeit auf den nächsten Flug wiederum mehr als 3 Stunden beträgt, haben Sie erneut Anspruch auf Betreuungsleistungen.
