4 simple Dinge, die an deinem Urlaubsort verboten sind
Im Urlaub wollen wir Länder sehen, die sich von unserem eigenen Land unterscheiden. Das kann mehr zutreffen, als einem lieb ist … andere Länder, andere Gesetze! Mancher hätte nie geglaubt, dass der lange Arm der Justiz bei solchen „Übertretungen“ im Urlaub zugreifen kann. Ein paar verrückte Dinge, die du besser vermeidest:
- 2018-11-19
- 5:37 PM GMT
4. Kaugummi kauen in Singapur
Na gut, so verrückt ist es auch wieder nicht: niemand wird dich auf der Straße erschießen, weil du Kaugummi kaust wie das leibhaftige Schreckbild eines kulturlosen Touristen. Aber in Singapur ist der Import und Verkauf von Kaugummi, außer zu medizinischen Zwecken und bei lizenzierten Händlern, verboten. Da Touristen nicht zu dieser Kategorie gehören, dürfen sie nicht mehr als zwei Päckchen pro Person mitführen.
Warum dieser Kaugummi-Hass in Singapur? Der Grund ist Vandalismus. Schon vor über dreißig Jahren sorgte Kaugummi für große Probleme in den himmelhohen staatlichen Wohnhäusern. Beim Start des Metrosystems Mass Rapid Transit war das Maß voll – gebrauchtes Kaugummi klebte jetzt nicht nur in Briefkästen, Schlüssellöchern und auf Fahrstuhlknöpfen, sondern auch auf den Sensoren der Zugtüren! Damit war die letzte Kaugummi-Blase geplatzt, das Zeug wurde verboten.
3. Schuhe mit hohen Absätzen tragen an antiken Stätten in Griechenland
Griechenland ist ein heißes Land, und der Besuch von Sehenswürdigkeiten ist für die Füße meistens sowieso kein Vergnügen. Also sollte man meinen, High Heels wären für antike Stätten wie den Parthenon kein großes Thema. Leider mussten solche Schuhe 2009 dennoch von Amts wegen verboten werden.
„Besucherinnen der Stätten müssen Schuhe tragen, die die Monumente nicht verletzen“, sagte damals Eleni Korka, Direktorin für Prähistorische und klassische Antike. „Diese Denkmäler haben eine empfindliche Haut, das müssen sich die Leute bewusst machen.“ Mit anderen Worten: Wenn du Schuhe mit hohen Absätzen trägst, besteht nicht nur die Gefahr, dass du selbst hinfällst, sondern auch, dass du die antike Geschichte Europas zum Bröckeln bringst. Hol dir also ein Paar stylische Sandalen, am liebsten im griechischen Stil!
2. Facebook nutzen in China
Nach den Skandalen der letzten Zeit hast du vielleicht sowieso keine Lust mehr auf dieses Facebook. Aber es gibt kein anderes soziales Medium, das an seine Stelle getreten wäre, um ein Forum für unser tägliches Elend und den Ausverkauf unserer Daten zu bieten. Wenn du jedoch nach China fährst, kannst du Urlaub von Facebook machen, ob du willst oder nicht.
Du kannst dort Facebook nicht laden, seine App nicht aktualisieren und den Facebook-Messengerdienst nicht nutzen. Das liegt daran, dass China dieses Netzwerk seit 2009 blockiert. Damals gab es eine Reihe von Aufständen in Ürümqi, der Hauptstadt der Provinz Xinjiang. Die Aktivisten für die Unabhängigkeit der Provinz, meist muslimische Uighuren, sollen Facebook für ihre Absprachen benutzt haben – also wurde die Seite abgeklemmt.
1. Flip-Flops tragen auf Capri
Capri ist eine italienische Insel im Golf von Neapel. Es ist bei Touristen beliebt … na gut, das ist wohl jeder Ort in Italien, wenn es nicht gerade eine brennende Müllhalde ist. Mancher Tourist wird jedoch überrascht sein zu erfahren, dass lärmendes Schuhwerk auf der Insel verboten ist – einschließlich Flip-Flops.
Dass Du bei deinem Capri-Besuch keine eisenbeschlagenen Honkytonk-Westernstiefel mit Original-John-Wayne-Sporen tragen wirst, ist verständlich. Aber Flip-Flops eben auch nicht. Die Obrigkeit auf Capri ließ ein Touristenpaar sogar verhaften, um das ganz deutlich zu machen. Offenbar haben die Einheimischen ihre Ruhe und Frieden noch lieber als du deine Plastikschuhe, und so kam es zu diesem Gesetz.
Während du dich also mit seltsamen lokalen Gesetzen herumschlägst, sorgen wir dafür, dass Fluggesellschaften sich an die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 halten. Das heißt, wenn der Flug zu deinem Ferienziel verschoben, gestrichen oder überbucht ist, kannst du einen Entschädigungsanspruch bei Skycop einreichen – und gewinnst die Aussicht auf eine Entschädigung von bis zu 600 €!