Liebe Reisende, vor einiger Zeit habe ich Ihnen die Hauptfehler vorgestellt, die Menschen beim Ausfüllen von Anträgen auf gestörte Flugentschädigung machen. Hoffentlich helfen Ihnen diese Tipps weiter. Doch einer der Hauptfehler wurde nicht erwähnt, und genau dieser kann zu Verwirrung führen, wenn es darum geht, den Prozess zu verstehen. Gemeint ist die Rückerstattung eines Tickets im Vergleich zur Flugentschädigung. Worin bestehen die wichtigsten Unterschiede? Und wann können Sie eine zusätzliche Entschädigung erhalten? Finden wir es heraus.
Wann gilt ein Flug als annulliert?
Zunächst einmal sollte man wissen, dass ein Flug als annulliert gilt, wenn:
- Der geplante Flug gestrichen wird und die Reisenden auf einen anderen Linienflug umgebucht werden.
- Das Flugzeug zwar startet, aber nach dem Abflug zum Flughafen zurückkehren muss und die Passagiere anschließend auf einen anderen Flug umgebucht werden.
Nach unserer Erfahrung ist einer der wichtigsten Faktoren für die Genehmigung einer Entschädigung bei Flugannullierung der Zeitraum, in dem der Fluggast über die Änderungen des Fluges informiert wurde.
Ihre Flug verlief nicht wie geplant? Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren eine Entschädigung zustehen.
Information mehr als 14 Tage vor dem Flug
Ihr Flug wurde mehr als 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflug annulliert. Das können Sie tun:
- Innerhalb von sieben Tagen eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises erhalten, abhängig von den Bedingungen der Annullierung.
- Den neuen Flug (Umbuchung) akzeptieren, der von der Fluggesellschaft oder dem Ticketvermittler angeboten wird.
Wenn Sie eine dieser Optionen wählen, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung für die Flugunregelmäßigkeit.
Zusätzlicher Tipp: Kaufen Sie Flugtickets möglichst direkt bei den Fluggesellschaften. So erhalten Sie Informationen über den Status Ihres Fluges oder mögliche Änderungen deutlich schneller.
Information weniger als 14 Tage vor dem Flug
Wenn eine Fluggesellschaft die Passagiere weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert oder die Reisenden erst am Flughafen davon erfahren, ergeben sich weitere Möglichkeiten.
Sie können wählen:
- Innerhalb von sieben Tagen eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises erhalten, abhängig von den Bedingungen der Annullierung.
- Die neuen Flugoptionen (Umbuchung) annehmen, die von der Fluggesellschaft angeboten werden.
Wann haben Sie Anspruch auf zusätzliche Entschädigung?
Damit ist es noch nicht getan. Sie können auch Anspruch auf eine zusätzliche Flugentschädigung haben, wenn Sie eine der oben genannten Optionen wählen. Die Höhe ist in der Verordnung EG 261/2004 festgelegt und hängt von der Entfernung zwischen den Flughäfen sowie von der Verspätung ab, mit der Sie Ihr Endziel erreichen.
Doch es gibt einen Haken: Wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Ursache der Unregelmäßigkeit nicht in ihrer Verantwortung lag (z. B. ungünstige Wetterbedingungen, Probleme am Flughafen oder Einschränkungen des Luftverkehrs), ist sie nicht verpflichtet, eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen.
Ihre Flug verlief nicht wie geplant? Bei Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung kann Passagieren eine Entschädigung zustehen.
Es ist sehr wichtig, alle Nachrichten und E-Mails der Fluggesellschaft als Nachweis aufzubewahren. So können Sie im Falle eines Interessenkonflikts belegen, dass Sie nicht rechtzeitig informiert wurden.
Ticket-Rückerstattung vs. Flugentschädigung
Was ist also der größte Unterschied zwischen einer Ticket-Rückerstattung und einer Flugentschädigung?
- Die Erstattung für ein ungenutztes Ticket bei einem annullierten Flug wird als Ticket-Rückerstattung bezeichnet.
- Eine zusätzliche Flugentschädigung ist eine finanzielle Entschädigung für eine Flugstörung wie Annullierung, erhebliche Verspätung oder Überbuchung.
Wenn Sie noch offene Fragen haben, sehen Sie sich gerne unseren FAQ-Bereich an.
Falls Ihr Flug annulliert, verspätet oder überbucht war, können Sie über Skycop einen Antrag einreichen – das ist der verlässliche Weg, um nach EU-Recht eine Entschädigung zu beantragen. Wenn Sie Anspruch auf Flugentschädigung haben, können Sie eine Entschädigung erhalten von bis zu 600 €.
