Wir stehen zur Ukraine

Preisliste

1. Allgemeine Bestimmungen

Alle großgeschriebenen Begriffe in der Preisliste sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Skycop detailliert beschrieben. Die Preisliste gilt für Zahlungen im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Wenn Skycop andere Dienste anbietet, sind die entsprechenden Beträge unter gesondert vereinbarten Bedingungen zu zahlen.

2. Keine Gebühr für die Einreichung des Entschädigungsantrags

Skycop bearbeitet den Antrag kostenlos und erhebt keine Gebühren, wenn die Flugentschädigung nicht erfolgreich bei der Fluggesellschaft eingefordert werden kann.

3. Skycop-Gebühr

Ist der Entschädigungsantrag erfolgreich und die Flugentschädigung eingegangen, wird der vereinbarte Teil der Flugentschädigung von der von der Fluggesellschaft gezahlten Flugentschädigung abgezogen.

Skycop-Gebühr:

Bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 km, bei denen der Kunde Anspruch auf eine Flugentschädigung von 250 EUR hat, beträgt die Skycop-Gebühr 99,25 EUR, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.
Bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km, bei denen der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung von 400 EUR hat, beträgt die Skycop-Gebühr 158,80 EUR, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.
Für alle oben nicht aufgeführten Flüge, bei denen der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung von 600 EUR hat, beträgt die Skycop-Gebühr 238,20 EUR, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.
In den Fällen, in denen der Kunde Anspruch auf eine anderweitige Flugentschädigung hat, beträgt die Skycop-Gebühr 39,7 % der erhaltenen Flugentschädigung, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.

4. Rechtsverfahren

Falls keine Einigung mit der Fluggesellschaft erzielt werden kann, oder in anderen Fällen, in denen die Einziehung der Flugkostenerstattung effizienter und/oder schneller ist, leitet Skycop ein Gerichtsverfahren ein und hat Anspruch auf die erhöhte Gebühr zur Deckung der zusätzlichen Kosten des Gerichtsverfahrens (z.B. Gerichtskosten, Übersetzungskosten, Anwaltskosten, Verwaltungskosten).

Skycop-Gebühr im Falle eines Rechtsverfahrens:

Bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 km, bei denen der Kunde Anspruch auf eine Flugentschädigung von 250 EUR hat, beträgt die Skycop-Gebühr 125 EUR, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.
Bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km, bei denen der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung von 400 EUR hat, beträgt die Skycop-Gebühr 200 EUR, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.
Für alle oben nicht aufgeführten Flüge, bei denen der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung von 600 EUR hat, beträgt die Skycop-Gebühr 300 EUR, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.
In den Fällen, in denen der Kunde Anspruch auf eine anderweitige Flugentschädigung hat, beträgt die Skycop-Gebühr 50 % der erhaltenen Flugentschädigung, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer.

5. Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer ist gesetzlich festgelegt und wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgewiesen.

Aktualisiert – 2024-02-26