Fluggastrechte Türkei: Flugentschädigung anfordern nach dem SHY-Abkommen

Nach dem SHY-Abkommen Türkei (SHY-Passenger), das sich an der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 orientiert, haben Fluggäste bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Wie Sie diese konkret bei Flugreisen von und nach Flughäfen wie Istanbul oder Antalya geltend machen können, erfahren Sie hier.

Anspruch einreichen

Kürzlich unterbrochene Flüge

In der folgenden Tabelle finden Sie Flüge, die kürzlich verspätet waren oder annulliert wurden. Suchen Sie Ihren Flug, um die Anspruchsberechtigung zu prüfen, und überlassen Sie Skycop die Bearbeitung Ihres Antrags.

Datum Flug Route Status Ihre Entschädigung
04.12.2026
09:50
KL1231
Gothenborg GOT
Cancelled Erhalten €250
19.01.2026
21:30
FR2733
Tallinn TLL
Delayed Erhalten €250
19.01.2026
19:45
FR3918
London STN
Palermo PMO
Delayed Erhalten €400
19.01.2026
15:00
U29374
Sharm El Sheikh SSH
Delayed Erhalten €400
19.01.2026
13:10
Georgian Airways
A9768
Nice NCE
Tbilisi TBS
Delayed Erhalten €400
19.01.2026
11:15
IndiGo Airlines
6E34
Delhi DEL
Delayed Erhalten €600
19.01.2026
10:55
TK1918
Geneva GVA
Delayed Erhalten €600
19.01.2026
06:25
Lufthansa City Airlines
VL1661
Timisoara TSR
Cancelled Erhalten €250

Türkei Flughafen Entschädigung für Flugverspätungen und Annullierungen

Wann haben Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung?

Es gibt kaum etwas Ärgerlicheres, als am Flughafen zu stehen und plötzlich von einer Verspätung oder Annullierung des eigenen Fluges zu erfahren. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass Passagiere auch in der Türkei durch das SHY-Abkommen geschützt sind. Diese Abmachung sichert Ihre Befugnisse als Fluggast und ermöglicht Entschädigungen bei Flugstörungen. 

Ob Turkish Airlines, Pegasus oder eine andere türkische Airline: Bei Verspätungen, Flugausfällen oder Nichtbeförderung können Passagiere Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Entscheidend ist, dass der Flug von einer türkischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde und entweder in der Türkei gestartet oder gelandet ist.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Regelungen, Entschädigungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Forderung.

Verspätung ihres Flugs

Wenn Ihr Flug in der Türkei oder mit einer türkischen Airline wie Turkish Airlines eine Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht, können Sie eine Ausgleichszahlung fordern. Auch Flugreisen außerhalb der EU, die aber unter das SHY-Abkommen fallen, sind hier eingeschlossen.

Überbuchung

Wurde Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Das Abkommen schützt Passagiere bei Nichtbeförderung infolge von Überbuchungen ausdrücklich.

Flugplanänderung

Werden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über Änderungen oder Stornierungen informiert, können Sie eine Entschädigung verlangen. Rechtzeitige Information und alternative Beförderung sind hier entscheidend.

Flugausfall

Wird Ihr Flug gestrichen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung – es sei denn, die Fluggesellschaft kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.

Müssen Reisende wegen eines Flugausfalls über Nacht bleiben, sind die Airlines verpflichtet, für Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Transport zu sorgen.

Voraussetzungen für die Geltendmachung

  • Ihr Flug wurde von einer türkischen Airline durchgeführt (z.B. Turkish Airlines, Pegasus).
  • Ihr Flug startet oder landet in der Türkei.
  • Die Verspätung beträgt mindestens 3 Stunden oder mehr.

Wie viel können Sie als Erstattung erwarten?

Die Entschädigungssummen im Rahmen des Abkommens richten sich nach der Flugdistanz:

  • bis zu 1.500 km oder weniger: bis zu 250 Euro
  • zwischen 1.500 – 3.500 km: bis zu 400 Euro
  • mehr als 3500 km: bis zu 600 Euro

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?

Außergewöhnliche Umstände

Nicht alle Verspätungen oder jeder Ausfall führt automatisch zu einem Anspruch auf Geld. Wenn Gründe wie schlechtes Wetter, politische Unruhen, Streiks außerhalb der Airline oder Sicherheitsrisiken vorliegen, haftet die Fluggesellschaft nicht für Entschädigungen.

Beispiele:

  • Unwetter in Istanbul
  • Streik der Flughafenmitarbeiter
  • Naturkatastrophen oder politische Krisen

Auch technische Defekte außerhalb des Kontrollbereichs der Fluggesellschaft können als außergewöhnliche Umstände gelten.

SHY-Abkommen und EU-Fluggastrechte in der Türkei

Die Vereinbarung schützt Passagiere ähnlich wie die EU-Fluggastrechteverordnung, gilt aber speziell für türkische Airlines und Reisen mit dem Flugzeug von und nach der Türkei.

Wichtig: Bei Flügen von der Türkei in die EU mit Turkish Airlines greift das SHY-Abkommen, nicht die EU-Verordnung, da das Land kein EU-Mitglied ist.

Wie können Sie Ihre Entschädigung fordern?

  1. Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft: Wenden Sie sich je nach Buchung direkt an Turkish Airlines oder die entsprechende Fluggesellschaft über deren Kundenservice oder Online-Formulare.
  2. Unterlagen bereithalten: Bordkarte, Buchungsbestätigung und eventuelle Korrespondenz aufbewahren.
  3. Anspruch schriftlich geltend machen: Fordern Sie eine Zahlung als Ausgleich für die Verspätung, Flugausfall oder Nichtbeförderung.
  4. Fristen beachten: Je schneller Sie Ihren Anspruch einreichen, desto besser.

Warum lohnt es sich, eine Flugentschädigung bei Skycop zu beantragen?

Dafür gibt es mehrere triftige Gründe, wie folgende:

  • Schnelles und einfaches Verfahren

    Verspätungen und Annullierungen sind für Passagiere immer ärgerlich. Die Beantragung einer Erstattung ist normalerweise ein langwieriger und komplizierter Prozess, da der Kundenservice oft schwer zu erreichen ist. Mit Skycop ist es dagegen viel einfacher, eine Entschädigung für einen verspäteten Flug zu beantragen. Füllen Sie einfach das Skycop-Formular in nur 5 Minuten aus und wir nehmen in Ihrem Namen Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner auf, dies erspart Ihnen sämtliche Unannehmlichkeiten.

  • Kein finanzielles Risiko vorhanden

    Viele Fluggäste zögern oft, eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug zu fordern, weil sie hohe Kosten befürchten, insbesondere wenn die Fluggesellschaft die Forderung ablehnt oder sich der Prozess über Monate hinzieht. Mit Skycop gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, da keine Vorkosten anfallen.

    Das bedeutet: Sie zahlen nur dann eine Gebühr, wenn Skycop erfolgreich Ihre Erstattung durchsetzt. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden oder sich als nicht durchsetzbar erweisen, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

  • Alte Flugreisen einfordern ist möglich

    Wenn Sie für einen Flug eine Rückerstattung erhalten haben, aber nie eine zusätzliche Entschädigung beantragt haben, kann Skycop Ihnen helfen. Wir kennen die Tricks der Fluggesellschaften, um eine Auszahlung, beispielsweise für Emirates Verspätung, zu vermeiden und vertreten Ihre Rechte kompetent und korrekt vor dem Flugunternehmen. Wir prüfen außerdem auch Ihren Anspruch auf Erstattung für alte Verspätungen, kontaktieren die Fluggesellschaft und setzen uns für Ihre Passagierrechte ein.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?

    Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (z. B. schlechtes Wetter, politische Unruhen) oder der Passagier selbst den Flug versäumt.

  • Wann hat man Anspruch auf Entschädigung für einen Flug?

    Bei Verspätung von mehr als 3 Stunden, Annullierung ohne rechtzeitige Information oder Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.

  • Welche Länder haben ein Präferenzabkommen mit der Türkei?

    Die Europäische Union, EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island), Zentralasien (Kasachstan, Usbekistan) und einige arabische Länder.

  • Wie hoch ist die Entschädigung bei Nichtbeförderung in der Türkei?

    100 € für Flüge bis 1.500 km, 200 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km, 300 € für Flüge über 3.500 km.

  • Hat Deutschland ein Abkommen mit der Türkei?

    Ja, Deutschland und die Türkei haben ein bilaterales Luftverkehrsabkommen, das den Flugverkehr zwischen beiden Ländern regelt. Es umfasst unter anderem Flugrechte, die Anzahl der Flüge und bestimmte Sicherheitsvorschriften, jedoch keine spezifischen Entschädigungsregelungen, da diese unter EU-Recht und dem SHY-Abkommen fallen.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem SHY-Abkommen und der EU-Verordnung EG 261?

    EG 261 gilt für die EU und sieht höhere Entschädigungen vor. SHY gilt für die Türkei und hat niedrigere Entschädigungsbeträge.

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