Alle zusätzlichen Kosten, die mit der Verspätung zusammenhängen und in der Verordnung aufgeführt sind wie Hotels, sowie Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Rahmen (also kein Champagner oder Kaviar), müssen von der Fluggesellschaft anhand der Verkaufsbelege erstattet werden. Allerdings geht jede Fluggesellschaft anders damit um.
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