Iberia Entschädigung - Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung für die Flugverspätung oder -annullierung bei Iberia!

Erleben Sie unvergessliche Reisen mit Iberia Airlines und wissen Sie, dass Sie im Falle eines Problems nicht alleine sind! Sie können bis zu 600€ Entschädigung für verspätete, gestrichene oder überbuchte Flüge erhalten. Wie genau, erfahren Sie hier.

Überprüfen Sie die Entschädigung

Iberia Entschädigung für Flugverspätungen und Annullierungen

Gibt es etwas Schlimmeres für den Fluggast, als am Flughafen anzukommen und festzustellen, dass Ihr Flug unterbrochen oder gestrichen wurde? Auch wenn es dafür triftige Gründe gibt, mindert es nicht den Stress, den die Passagiere erleiden müssen. Glücklicherweise sind Ihre Rechte durch EU-Verordnungen geschützt, und Sie könnten Anspruch auf eine Iberia Airlines Entschädigung bei verspätetem Flug haben.

Nach Angaben von CBC News wurde fast die Hälfte aller Flugreisen im Jahr 2022 durch eine Fluggesellschaft verursacht. Die Fluggastrechte ermöglichen es den Reisenden, sich auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu berufen, wenn ihr Flug gestrichen, überbucht oder annulliert wurde.

In dieser Übersicht erfahren Sie im Detail, was Sie über Entschädigung der Iberia wissen müssen, ob Sie Anspruch darauf haben und wie Sie Ihre Forderung geltend machen können.

Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung für einen Iberia-Flug?

Flugunterbrechung

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Iberia-Passagieren auf Entschädigung bei Flugverspätung, Flugausfall oder Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.

Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen für Iberia Flugverspätung.

Die Entschädigung für Flugverspätungen von Iberia umfasst auch die Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt.

Überbuchung

Wenn Ihnen die Beförderung auf einem Flug aufgrund von Überbuchung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Iberia-Flugüberbuchungen.

Flugplanänderungen

Iberia kann den Flugplan des jeweiligen Fluges ändern. Sie müssen jedoch mindestens 14 Tage im Voraus informiert werden. Andernfalls haben Sie Anspruch auf eine Erstattung für den annullierten Iberia-Flug.

Flugannullierungen

Wenn Ihr Iberia-Flug annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung. Je nachdem, wie lange Ihr Flug verspätet ist, können Sie auch eine Iberia Entschädigung verlangen.

Wenn Sie aufgrund eines Flugausfalls über Nacht bleiben müssen, stellt Iberia Ihnen geregelte Betreuungsleistungen wie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.

Unter welchen Umständen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?

Außergewöhnliche Umstände

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften, darunter auch Iberia, nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen für Flugverspätungen zu leisten, wenn die Gründe für die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs von Iberia liegen. Dazu zählen höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Umstände wie Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, soziale Unruhen oder dringende Flugsicherungsmaßnahmen. Da in jedem dieser Fälle die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs und der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, können Sie keine Entschädigung verlangen. Die Fluggesellschaft ist für die Flugunterbrechung nicht verantwortlich.

Höhe der Flugentschädigung durch Iberia?

Wenn Iberia Flüge gestrichen werden, hängt die Höhe der Flugentschädigung von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab, die Sie bei Ihrer Ankunft am endgültigen Zielort hatten. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 können Entschädigungen wie folgt aussehen:

  • Kurzstreckenflüge (bis 1.500 km): €250 
  • Mittelstreckenflüge (zwischen 1.500 km und 3.500 km): €400
  • Langstreckenflüge (über 3.500 km): €600

Flugentschädigung und Fluggastrechte im Falle einer Störung oder Annullierung von Iberia-Flügen

Bei Störungen oder Annullierungen von Iberia-Flügen haben Reisende nach EU-Verordnung 261/2004 spezifische Fluggastrechte bei Iberia und dürfen Entschädigung beanspruchen. Für einen problemlosen Ablauf ist es ratsam, das Iberia Rückerstattung Kontaktformular auszufüllen und sich unmittelbar an den Kundendienst von Iberia zu wenden. Das Iberia Entschädigung Formular finden Sie auf der Iberia-Webseite.

Neben diesen Kompensationen steht Passagieren das Recht auf angemessene Versorgung zu, einschließlich Speisen, Getränke, zwei kostenfreie Telefonanrufe, Faxsendungen oder E-Mails sowie gegebenenfalls Hotelzimmer und Transfer zum und vom Flughafen. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich direkt an Iberia wenden, um zusätzliche Auskünfte zu bekommen.

Was soll ich tun, wenn mein Iberia-Flug unterbrochen wird?

  • Wenden Sie sich an das Iberia Personal oder den Kundendienst für Informationen zur Unterbrechungsursache, voraussichtlichen Abflugzeit und Iberia Rückerstattung Kontakt.
  • Bewahren Sie Reisedokumente und Belege für zusätzliche Ausgaben auf.
  • Nutzen Sie die angebotene Betreuung, einschließlich Mahlzeiten, Kommunikation und gegebenenfalls Hotelunterkunft.
  • Beantragen Sie Entschädigung, wenn die Unterbrechung auf kontrollierbaren Umständen beruht.
  • Bewahren Sie Kopien Ihrer Korrespondenz und Unterlagen für weitere Unterstützung auf.

Beantragen Sie noch heute Ihre Entschädigung bei Skycop!

Anspruch geltend machen

Warum lohnt es sich, eine Flugentschädigung mit Skycop einzufordern?

Die Vertretung Ihrer Fluggastrechte vor einer großen Fluggesellschaft für eine Entschädigung kann komplex und stressig sein. Unser erfahrenes Skycop-Team hat schon Hunderten von Fluggästen geholfen, die Entschädigung zu erhalten, die ihnen zusteht.

Schnelles und einfaches Verfahren

Flugverspätungen und Flugannullierungen sind für Passagiere immer ärgerlich, insbesondere wenn es sich um eine renommierte Fluggesellschaft wie Iberia Airways handelt. Die Beantragung einer Entschädigung zur Flugverspätung oder Flugannullierung von Iberia Airways ist normalerweise ein langwieriger und komplizierter Prozess, da der Kundenservice oft schwer zu erreichen ist. Mit Skycop ist es dagegen viel einfacher, eine Entschädigung für verspätete Iberia-Flüge zu beantragen. Füllen Sie einfach das Skycop-Formular in nur 5 Minuten aus und wir nehmen in Ihrem Namen Kontakt mit der Fluggesellschaft auf.

Kein finanzielles Risiko vorhanden

Viele Fluggäste zögern oft, eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Iberia-Flug zu fordern, weil sie hohe Kosten befürchten, insbesondere wenn die Fluggesellschaft die Forderung ablehnt oder sich der Prozess über Monate hinzieht. Mit Skycop gehen Sie kein finanzielles Risiko ein, da keine Vorkosten anfallen.

Das bedeutet: Sie zahlen nur dann eine Gebühr, wenn Skycop erfolgreich Ihre Entschädigung durchsetzt. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden oder sich als nicht durchsetzbar erweisen, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Alte Flüge einfordern ist möglich

Wenn Sie für einen Iberia-Flug eine Rückerstattung erhalten haben, aber nie eine zusätzliche Entschädigung beantragt haben, kann Skycop Ihnen helfen. Wir kennen die Tricks der Fluggesellschaften, um eine Auszahlung, beispielsweise für Verspätungen, zu vermeiden und vertreten Ihre Rechte kompetent und korrekt vor dem Flugunternehmen. Wir prüfen außerdem auch Ihren Anspruch auf Entschädigung für alte Iberia-Flugverspätungen, kontaktieren die Fluggesellschaft und setzen uns für Ihre Passagierrechte ein.

Wurde Ihr Flug gestrichen? Erhalten Sie eine Entschädigung mit Hilfe von Skycop!

Fluggesellschaften wollen häufig keine Entschädigung für Flugunterbrechungen zahlen, aber Skycop kann Ihnen helfen, Ihre Chancen auf eine Iberia Flugverspätung Entschädigung zu verbessern. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dafür zu sorgen, dass jeder Fluggast, der einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug erlebt, die Entschädigung erhält, die ihm zusteht.

FAQ

  • Woher weiß ich, ob mein Flug für eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 in Frage kommt?

    Ihr Flug ist für eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 berechtigt, wenn er mindestens drei Stunden verspätet, weniger als 14 Tage vor Abflug storniert oder wegen Überbuchung verweigert wurde. Zudem muss der Flug entweder in der EU gestartet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt worden sein. Außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks können die Entschädigungspflicht jedoch ausschließen.

  • Kann ich eine Entschädigung beantragen, wenn ich bereits einen Gutschein von Iberia angenommen habe?

    Sie können jederzeit eine Entschädigung fordern, sofern Sie noch keinen Reisegutschein akzeptiert haben. Rechtlich gesehen kann Ihnen die Fluggesellschaft nur dann einen Reisegutschein anstelle einer Entschädigung oder einer anderweitigen Beförderung ausstellen, wenn Sie diese Option akzeptieren. Wenn Sie den Gutschein bereits angenommen haben, liegt es im Ermessen der Fluggesellschaft, ob Sie ihn auszahlen lassen können oder nicht.

  • Gibt es Fristen für die Einreichung eines Entschädigungsantrags für einen verspäteten, annullierten oder überbuchten Flug?

    Es gibt keine bestimmte Frist für alle Länder, die unter die Verordnung (EG) 261/2004 fallen, sodass jedes Land eine andere Frist in sein nationales Recht aufgenommen hat. In jedem Fall ist es jedoch besser, nicht zu lange zu warten. Warum füllen Sie das Formular für die Entschädigung bei Flugunterbrechung nicht schon jetzt aus?

  • Was passiert, wenn Iberia meinen Entschädigungsantrag ablehnt?

    Wenn Sie selbst eine Entschädigung beantragt haben, diese aber von der Fluggesellschaft abgelehnt wurde, füllen Sie unser Antragsformular aus und geben Sie alle Informationen an, die Sie von der Fluggesellschaft erhalten haben, einschließlich der Begründung, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Wenn wir feststellen, dass die Fluggesellschaft keinen triftigen Grund hatte, Ihren Anspruch abzulehnen, werden wir alle notwendigen Schritte unternehmen, um Ihnen zu einer Entschädigung zu verhelfen.

  • Kann ich eine Entschädigung beantragen, wenn mein Flug von einem Streik betroffen war?

    Ob Sie eine Entschädigung beantragen können, wenn Ihr Flug von einem Streik betroffen war, hängt vom Streik ab. Streikt das Iberia Airline-Personal, können Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben. Bei Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen gilt dies jedoch als außergewöhnlicher Umstand, sodass keine Entschädigungspflicht besteht.

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