Sie sollten Ihre Entschädigungsansprüche so bald wie möglich nach der Flugunterbrechung geltend machen, idealerweise innerhalb eines Jahres, wobei diese Frist je nach Land auch länger sein kann. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gibt es keine allgemeingültige Frist für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen, da dies von den jeweiligen nationalen Bestimmungen abhängt. Diese kann beispielsweise zwischen 1 Jahr wie in Belgien und 10 Jahren wie in Luxemburg variieren. Warum also warten, wenn Sie jetzt eine Entschädigung beantragen können?
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