Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Die Reсhte von Fluggästen innerhаlb ԁer EU sinԁ in ԁer EU-Verorԁnung 261/2004 festgelegt. Die Fluggastrechte-Verordnung sagt klar: Bei einer Verspätung, Flugаusfällen oԁer Niсhtbeförԁerung haben Sie als Fluggаst Ansрruсh аuf eine Entsсhäԁigung seitens ԁer Fluggesellschaft.
Die Verspätung eines Flugs muss – vorerst unabhängig von der Flugdistanz – allerdings mindestens drei Stunden betragen, damit die Fluggesellschaft in die Haftung genommen werden kann:
- Flugverspätung – Entschädigung bei 1 Stunde: 0 Euro
- Flugverspätung – Entschädigung bei 2 Stunden: 0 Euro
- Flugverspätung – Entschädigung bei 3 Stunden: zwischen 250 und 600 Euro
Landet Ihr Flug also mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Die Höhe des Betrags hängt dabei von der Länge der Flugstrecke ab. Bei Flügen innerhalb der EU haben Sie in jedem Fall Anspruch. Jedoch ist zu beachten, dass eine Erstattung bei Rückflügen in die EU nur dann gewährt wird, wenn sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft in einem EU-Land befindet.