Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren SAS-Flug?
Flugstörungen
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine SAS Entschädigung für Flugunterbrechungen wie Annullierungen, Verspätungen oder die Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung oder anderen Faktoren im Zuständigkeitsbereich der Fluggesellschaft.
Routenanpassung
Wenn SAS Ihre Flugroute ohne angemessene Ankündigung oder triftigen Grund ändert, haben Sie in bestimmten Situationen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, abhängig von der Art der Umleitung und ihren Auswirkungen auf Ihre Reiseroute.
Flugstornierungen
Wenn SAS Ihren Flug ohne angemessene Vorankündigung oder triftigen Grund storniert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der Entschädigung für Passagierrechte von SAS, abhängig von den Einzelheiten der Stornierung und ihren Auswirkungen auf Ihre Reisepläne.
Ausnahmesituationen
Wenn Flüge von SAS aufgrund außergewöhnlicher Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. Unwetter, Naturkatastrophen oder Streiks annulliert werden, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Regelungen bei Flugstörungen 261/2004.