Entschädigung für verspätete Flüge am Flughafen Frankfurt am Main
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu €600, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wurde. Jetzt kostenlos prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
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Kürzlich verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge am Frankfurt am Main
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Flughafen Frankfurt am Main: Welche Rechte bei Flugverspätungen und Flugausfällen?
Laut EU-Verorԁnung 261/2004 haben Sie als Fluggаst bei Versрätungen am Flughаfen Frankfurt sowie der Annullierungen von Flügen ein Anreсht аuf eine Entsсhäԁigung. Erreiсht Sie als Pаssаgier ԁаs Enԁziel mit mehr аls drei Stunԁen Verspätung, ist ԁie Fluggesellsсhаft verрfliсhtet, Ihnen ԁiese Verzögerungen und Wartezeiten zu entsсhäԁigen. Dаsselbe gilt für Flugausfälle am Flughаfen Frаnkfurt, wenn Sie als Fluggаst niсht minԁestens 14 Tаge vor ԁem geрlаnten Abflug über ԁen Ausfаll des Flugs von der Airline in Kenntnis gesetzt wurԁen. Bei Wаrtezeiten muss ԁie Airline für entsрreсhenԁe Verрflegung unԁ gegebenenfаlls аuсh für eine Hotelübernасhtung sorgen.
Über den Flughafen Frankfurt (Main)
Der Flughafen Frankfurt/Main (FRA) ist nicht nur der größte deutsche Verkehrsflughafen, sondern gehört auch zu den wichtigsten internationalen Flughäfen. Er liegt rund zwölf Kilometer südwestlich von Frankfurt und wird bereits seit 1936 betrieben. Heute ist der Airport Sitz mehrerer großer Fluggesellschaften, darunter:
- Lufthansa
- Condor
- SunExpress Deutschland.
Der Flughafen Frankfurt am Main besteht aus zwei Terminals, ein drittes befindet sich im Bau. Er bietet außerdem rund 300 Shops, Bars und Restaurants – dadurch gilt der Flughafen in Frankfurt am Main als eines der größten Shopping-Center der Region.
Probleme mit Ihrem Flug bei Flughafen Frankfurt am Main?
Wenn Ihr Flug bei Flughafen Frankfurt am Main verspätet, annulliert oder überbucht wurde, hilft Ihnen Skycop dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung geltend zu machen.
Wann haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung für Flugausfälle und Verspätungen Flughafen Frankfurt?
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt, wenn Ihr Flug in der EU gestartet ist oder in der EU landet – mit einer Airline, die ihren Sitz in der EU hat. Zweite Voraussetzung ist, dass die Verantwortung für die Verspätung oder den Flugausfall am Flughafen Frankfurt am Main aufseiten der Fluggesellschaft liegt.
Kommen Sie mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielflughafen an, können Sie eine Entschädigung für den verspäteten Flug verlangen. Anspruch haben Sie auch, wenn annullierte Flüge in Frankfurt nicht mindestens 14 Tage vorher angekündigt wurden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.
Verspätete Flüge mit Flughafen Frankfurt am Main erlebt?
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Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung am Flughafen Frankfurt?
Entschädigungen müssen nur dann gezahlt werden, wenn die Ursache für die Störung am Flughafen Frankfurt bei der Airline lag. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, ist die Fluggesellschaft nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Das ist in folgenden Szenarien möglich:
- Außergewöhnliche Umstände: Liegt die Ursache für Flugverspätungen oder eine Annullierung außerhalb des Einflussbereichs der Airline, ist diese nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten. Dazu zählen etwa ungünstige Wetterbedingungen, die einen sicheren Flug unmöglich machen, Streiks des Bodenpersonals, der Fluglotsen oder der Flugsicherheit sowie Einschränkungen durch die Flugsicherung wie Sperrungen des Luftraums.
- Fristgerechte Information bei Flugstreichungen: Wird Ihr Flug gestrichen und die Airline informiert Sie rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. In solchen Fällen wird die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung organisieren oder den Ticketpreis erstatten.
- Entschädigung für einen überbuchten Flug: In Fällen von Überbuchung, bei denen die Airline Fluggästen freiwillig Ersatzbeförderungen anbietet, entfällt Ihr Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie freiwillig Ihren Sitzplatz aufgeben.
Überraschung durch Flugannullierung?
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Flugverspätungen und Flugausfälle am Frankfurter Flughafen: Lassen Sie Skycop Ihre Ansprüche geltend machen
Sie sind am Flughafen Frankfurt angekommen und haben festgestellt, dass Ihr Flug verspätet starten wird oder sogar gestrichen wurde – das ist ärgerlich. Gehen Sie in einem solchen Fall am besten wie folgt vor, um die Weichen auf eine möglichst hohe Entschädigung zu stellen:
- Die Airline wird Ihnen den Grund für die Unregelmäßigkeit – etwa bei Flugverspätungen – mitteilen. Im Idealfall lassen Sie sich die Ursache schriftlich bestätigen.
- Sichern Sie sich die Ihnen zustehenden Versorgungsleistungen – dazu zählen neben Entschädigungen für die Wartezeit am Flughafen auch Kosten für eine Hotelübernachtung, falls nötig.
- Wichtig: Bewahren Sie alle Beweise wie Tickets, Belege für zusätzliche Ausgaben und so weiter auf.
| Verspätung am Zielort | Flugentfernung | Entschädigung |
| mehr als 3 Stunden | bis zu 1.500 km, etwa Frankfurt (Main) – Hamburg | 250 € |
| 1.500 – 3.500 km, mehr 1.500 km innerhalb der EU, etwa Frankfurt – Lissabon | 400 € | |
| mehr als 3.500 km, etwa Frankfurt – New Delhi | 600 € | |
| mehr als 5 Stunden | Entschädigung und Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises |
Hilfe an diesen und weiteren Flughäfen
Skycop unterstützt Passagiere an Flughäfen in ganz Europa. Wenn Sie von Doppelbuchungen, Flugannullierungen oder verspäteten Ankünften betroffen sind, kontaktieren Sie uns noch heute, um herauszufinden, wie viel Sie geltend machen können.
Erfolgreiche Fälle gegen diese und weitere Fluggesellschaften
Skycop hat erfolgreich Entschädigungen bei all diesen großen Fluggesellschaften aufgrund von Verspätungen, Flugannullierungen und Überbuchungen durchgesetzt. Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Ihre Reise durch diese oder andere Airlines beeinträchtigt wurde.
EU-Fluggastrechte und Schutzmaßnahmen
Ihre Rechte als Flugpassagier werden durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt. Diese Verordnung gewährt einheitliche Entschädigungsansprüche bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Flugannullierungen und Überbuchungen.