Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Eurowings-Flügen?
Nach der EG-Verordnung 261/2004, die die Rechte von Fluggästen schützt, können Sie in den folgenden Situationen Anspruch auf eine Eurowings-Entschädigung haben.
Flugunterbrechungen
Bei Flugverspätungen, Nichtbeförderung und Annullierungen können Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Sie können Anspruch auf Eurowings Erstattung haben, wenn Ihre Flugunterbrechungen eine Verspätung der Ankunftszeit von mehr als 3 Stunden verursachen.
Flugplanänderung
Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung von Eurowings, wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage im Voraus über eine Flugplanänderung informiert hat.
Flugannullierungen
Wenn Ihr Flug annulliert wird, können Sie zwischen einer anderweitigen Beförderung oder einem Eurowings-Schadensersatz gepäck für einen stornierten bzw annulierten Flug wählen. Sie haben auch Anspruch auf eine Eurowings Flugannullierungsentschädigung wenn sich Ihre Ankunftszeit erheblich verzögert und Sie weniger als 14 Tage vor der Annullierung informiert werden.
Außergewöhnliche Umstände
Sie haben keinen Anspruch auf Flugreiseentschädigung für Unannehmlichkeiten, wenn die Störungen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Nach der EG-Verordnung 261/2004 muss Eurowings jedoch eine Streikerstattung zahlen, wenn Streiks der Fluggesellschaft zu Flugausfällen führen.