Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung für einen Emirates-Flug?
Flugunterbrechung
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Emirates-Passagieren auf Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.
Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen für Emirates Flugverspätung.
Die Entschädigung für Flugverspätungen von Emirates umfasst auch die Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt.
Wenn Ihnen die Beförderung auf einem Flug aufgrund von Überbuchung verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Emirates-Flugüberbuchungen.
Emirates kann den Flugplan Ihres Fluges ändern. Sie müssen jedoch mindestens 14 Tage im Voraus informiert werden. Andernfalls haben Sie Anspruch auf eine Erstattung für den annullierten Emirates-Flug.
Wenn Ihr Emirates-Flug annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung. Je nachdem, wie lange Ihr Flug verspätet ist, können Sie auch eine Emirates Entschädigung verlangen.
Wenn Sie aufgrund einer Flugannullierung über Nacht bleiben müssen, stellt Emirates Ihnen geregelte Betreuungsleistungen wie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
Unter welchen Umständen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?
- Außergewöhnliche Umstände
Gemäß der EG-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften einschließlich Emirates nicht verpflichtet, für Flugverspätungen zu entschädigen, wenn es zu von Emirates unverschuldeten Störungen kommt. Dies können höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Umstände sein, wie z.B. Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, soziale Unruhen oder dringende Luftverkehrskontrolle. Da in jedem der oben genannten Fälle die Ursache außerhalb der Zuständigkeit und außer Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, können Sie keine Entschädigung verlangen. Denn die Fluggesellschaft ist nicht für die Unterbrechung des Fluges verantwortlich.