Wann haben Sie Anspruch auf eine Transavia-Flugentschädigung?
Der Anspruch auf eine Flugentschädigung hängt von den Umständen Ihres Fluges ab.
Flugunterbrechungen
Sie haben Anspruch auf Transavia Entschädigung bei Flugunterbrechungen, einschließlich Nichtbeförderung, Flugverspätungen und Flugannullierungen.
Sie können eine Transavia Entschädigung für eine Verspätung von mehr als 5 Stunden erhalten. Reichen Sie einen Transavia Erstattungsantrag ein und die Fluggesellschaft wird Ihnen die Ticketkosten zurückerstatten.
Flugplanänderung
Wenn Transavia Ihren Flugplan mit einer Vorankündigung von weniger als 14 Tagen ändert, haben Sie Anspruch auf eine Transavia Entschädigung, außer in den folgenden Situationen:
- 7 – 14 Tage im Voraus
- Transavia bietet einen neuen Flug an, der nicht früher als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit startet.
- Der neue Flug kommt nicht später als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit an.
ODER
- Weniger als 7 Tage im Voraus
- Transavia bietet einen neuen Flug an, der nicht früher als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit startet.
- Der neue Flug kommt nicht später als 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit an.
Flugannullierungen
Wenn Ihr Flug annulliert wird, reichen Sie einen Transavia Erstattungsantrag ein, um eine Transavia Flugannullierungsentschädigung zu erhalten.
Gemäß den Transavia-Verspätungsrichtlinien haben Sie keinen Anspruch auf eine Transavia-Flugannullierungsentschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage vor der Annullierung informiert hat. Auch hier gelten die oben genannten Ausnahmen.
Außergewöhnliche Umstände
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Entschädigungen für Verspätungen zu zahlen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. Wetterbedingungen oder politische Instabilität.