Bundesrats-Entschließung zur Stärkung von Fahrgastrechten wird Kampf um Flug-Entschädigungen weiter verstärken

Zur heute vom Saarland in den Bundesrat eingebrachten Entschließung 571/18 „Fahrgastrechte stärken – Entschädigungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verspätungen und Ausfällen im Flug- und Bahnverkehr automatisieren“ erwartet der Fluggastrechte-Spezialist Skycop bei erfolgreicher Abstimmung in Zukunft einen noch härteren Kampf um Entschädigungen.

Skycop-CEO Marius Stonkus betont: “Jährlich entstehen alleine in Deutschland fast eine Milliarde Euro an Entschädigungsansprüchen aus verspäteten oder cecancellten Flügen gegenüber Passagieren.” Der Fluggastrechte-Experte erwartet darum für die Zukunft einen noch wesentlich härteren Kampf um die tatsächliche Auszahlung von Entschädigungen in Deutschland.” Keine Fluggesellschaft kann es sich bei den gegenwärtigen Geschäftsmodellen leisten, die tatsächlich gemäß der Verordnung EU261/2004 anfallenden Entschädigungen von bis zu 600 Euro pro Passagier anstandslos zu zahlen. Deswegen werden sie um jeden Cent kämpfen.”

Die EU-Verordnung 261/2004 besagt, dass bei Verspätungen und Flugausfällen, für die Airlines verantwortlich sind, den Fluggästen eine Entschädigung zusteht. Bis zu 600 Euro können, je nach geflogener Distanz, von den Fluggesellschaften gefordert werden. Umstritten ist die Rechtslage hingegen bei Streiks. So nimmt die EU-Verordnung Streiks als „außergewöhnliche Umstände“ zwar ausdrücklich von der Entschädigungspflicht aus. Jüngste Gerichtsurteile des EuGH deuten jedoch eine Trendwende in der Auslegung der Verordnung an, was dazu führen könnte, dass auch Passagiere, die aufgrund von Streiks ihren Flug nicht antreten können, generell entschädigt werden müssen.“

„Wir kennen aus unserer Praxis eine Vielzahl von Tricks und Scheinargumenten vieler verschiedener Fluggesellschaften, mit denen Entschädigungszahlungen verhindert werden sollen. Dabei geht es immer entweder darum, die Fluggesellschaft aus der Verantwortung für das Geschehen zu bringen, damit die EU-Verordnung nicht greift – oder den Bearbeitungsprozess endlos in die Länge zu ziehen, bis der Anspruchsteller das Interesse verliert. In den meisten Fällen können wir nachweisen, dass ein Entschädigungsfall vorliegt und die dem betroffenen Fluggast zustehende Entschädigung zügig einfordern – notfalls auch auf dem Rechtsweg“, erklärt Skycop-CEO Stonkus. Allein sein Unternehmen hat seit der Gründung im Jahr 2017 bereits Entschädigungen im Volumen von 26 Millionen Euro bearbeitet.

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